Was bedeutet die Verkehrssicherung für mich als Vermieter oder Grundbesitzer?
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Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich zum Beispiel auf Bäume, deren herunter hängende Äste oder so genanntes „Totholz“ für Nachbarn oder Fußgänger auf dem Gehweg vor dem Grundstück eine Gefahr darstellen. Dichte Dornengewächse, die über den Zaun bzw. Zugang ragen, stellen ebenfalls eine Gefahrenquelle dar. Auch für die Sicherheit der Gehwege bei Schnee und Glätte (Streupflicht) ist der Eigentümer verantwortlich. Wird das Grundstück neben dem eigentlichen Zuweg auch über einen anderen Weg oder Pfad betreten, ist der Eigentümer auch hier zur Verkehrssicherung verpflichtet. All dies heißt jedoch nicht, dass der Eigentümer zu jeder Zeit den gefahrlosen Zugang garantieren muss. Hier gilt die „billige Rücksicht nach der Verkehrsauffassung“.
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