Was bedeutet die Instandhaltungspflicht?
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Das vermietete Objekt muss instand gehalten werden. Hier zu gehört die regelmäßige Kontrolle der einzelnen Räume der vermieteten Einheiten und der gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Waschküche, Speicher und Grundstückszugänge. So genannte Verkehrsflächen wie Treppenhaus und Zugänge sind in einem gefahrlosen Zustand zu halten. Technischen Anlagen, Leitungen etc. müssen ebenfalls regelmäßig gewartet werden. Platzt bspw. ein marodes Wasserrohr im Haus oder entstehen Schäden durch unsichere elektrische Leitungen, ist dies Sache des Vermieters.
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