Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
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kurz und knapp: Versicherungsgegenstand sind Schäden, die entstehen, wenn der Eigentümer eines Hauses oder Grundstückes die Verkehrssicherungspflicht oder die Instandhaltungspflicht nicht oder unzureichend beachtet hat.
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Für wen eignet sich diese Versicherung?
Im Vergleich zu den bisher besprochenen Sonderformen der Haftpflichtversicherung, richtet sich dieses Produkt an Eigentümer unbebauter Grundstücke bzw. an Eigentümer von Gebäuden, die vermietet sind. Versichert sind die Folgen von Schäden, die durch mangelnde Verkehrssicherung oder Instandhaltung verursacht wurden. Hierfür haftet der Eigentümer.
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?
Gemäß §§ 823ff des Bürgerlichen Gesetzbuches ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der die Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt. Das heißt, man muss dafür sorgen, dass niemand aufgrund solcher Gefahren zu Schaden kommt, die von Haus oder Grundstück ausgehenden. Beispielsweise das Thema Gehwegsicherung im Winter fällt unter Verkehrssicherungspflicht: Der Eigentümer muss sicherstellen, dass bei Glätte auf dem Gehwegabschnitt, der vor seinem Grundstück liegt, niemand ausrutscht. Wenn er diese Pflicht auf einen Mieter übertragen möchte, kann er zwar vertraglich mit ihm vereinbaren, dass dieser für die Sicherheit auf dem Gehweg sorgen soll. Stürzt aber dennoch jemand, haftet der Eigentümer – nicht der Mieter.
Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Warum braucht man als Vermieter eines Hauses oder Grundstücksbesitzer eine Extra-Haftpflichtversicherung?
Was heißt Verkehrssicherungspflicht?
Was bedeutet die Verkehrssicherung für mich als Vermieter oder Grundbesitzer?
