Wann leistet die Grundfähigkeitsversicherung? - Der Fähigkeitenkatalog
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Entscheidend sind die Fragen:
- Welche Beeinträchtigung liegt vor?
- In welchem Umfang beeinträchtigt sie? und
- Besteht die Beeinträchtigung für mindestens 1 Jahr?
Der Fähigkeitenkatalog wird in zwei Bereiche unterteilt. Zum einen die Kardinalfähigkeiten, wobei die ärztliche Bestätigung des Verlustes einer Fähigkeit genügt, und zum anderen weitere Fähigkeiten, wobei der Leistungsempfänger nicht mehr in der Lage ist, drei dieser Fähigkeiten auszuüben.
Fähigkeitenkatalog A)
Die hier aufgeführten Fähigkeiten nennt man Kardinalfähigkeiten. Sobald man nicht mehr in der Lage ist, eine dieser Fähigkeiten in der beschriebenen Art und Weise auszuüben, leistet die Grundfähigkeitsversicherung.
1. Sehen
Sie können auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.
2. Sprechen
Sie können nicht sprechen. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort. auszusprechen
3. Orientieren
Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
4. Hände benutzen
Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
Fähigkeitenkatalog B)
Hierbei handelt es sich um weniger relevante Fähigkeiten. Wenn Sie in der beschriebenen Weise drei dieser Fähigkeiten nicht mehr ausüben können, leistet die Grundfähigkeitsversicherung.
1. Hören
Sie können nicht hören. D.h., Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
2. Gehen
Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
3. Treppen steigen
Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten.
4. Knien oder Bücken
Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
5. Sitzen
Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
6. Stehen
Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
7. Greifen
Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
8. Arme bewegen
Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke schließen oder öffnen zu können, kommt es nicht an.
9. Heben und Tragen
Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.
10. Auto fahren
Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.
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