Ratgeber Grundfähigkeitsversicherung

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Erfahren Sie hier mehr über die Grundfähigkeitenversicherung!

- Leistung
- Fähigkeitenkatalog
- Beiträge
- Wenn andere nicht mehr wollen
- Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Leistung

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Grundfähigkeitsrente bei Verlust bzw. erheblicher Beeinträchtigung der Grundfähigkeiten (gemäß dem Fähigkeitenkatalog), wenn dieser Zustand mindestens ein Jahr anhält. Davon bleibt unberührt, ob Sie weiter in der Lage sein werden zu arbeiten. Die Rentenzahlung wird beendet, wenn Sie die betroffene Grundfähigkeit wiedererlangen.


Fähigkeitenkatalog

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet in Abhängigkeit von der Beeinträchtigung nach dem Fähigkeitenkatalog. Das heißt, der Arzt erklärt, dass der Patient 12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder ist, mindestens einer der unter A) oder drei der unter B) genannten Fähigkeiten in der beschriebenen Weise ohne Hilfsmittel auszuüben.


Fähigkeitenkatalog A) – so genannte Kardinalfähigkeiten

- Sehen
Sie können auf beiden Augen nicht sehen. D.h., die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen

- Sprechen
Sie können nicht sprechen. D.h., Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen

- Orientieren
Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren

- Hände
Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen

Fähigkeitenkatalog B) – weniger relevante Fähigkeiten

- Hören
Sie können nicht hören. D.h., Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen

- Gehen
Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.

- Treppen steigen
Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten

- Knien oder Bücken
Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten

- Sitzen
Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen

- Stehen
Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen

- Greifen
Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen

- Arme bewegen
Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke schließen oder öffnen zu können, kommt es nicht an

- Heben und Tragen
Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen

- Auto fahren
Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein


Beiträge

Die Beitragshöhe ist unter anderem abhängig von versicherten Leistungen, persönlichen Gesundheitsrisiken, der Laufzeit und der beruflicher Gefahrenklasse. Auch die Option auf lebenslange Rentenzahlung ist möglich.
Die Inflation wird miteinkalkuliert. So steigen Beiträge kontinuierlich leicht an, aber auch die Rentenhöhe wird angepasst, sodass Ihr eingezahltes Kapital nicht entwertet wird.
Um Geld zu sparen, kann eine Karenzzeit vereinbart werden. Die Rentenzahlung beginnt ein halbes Jahr bis ein Jahr nach dem eigentlichen Leistungsfall. Die später einsetzende Zahlung bedeutet eine Einsparung für den Versicherer, wodurch er mit niedrigeren Beiträgen entgegenkommen kann.


Wenn andere nicht mehr wollen

Der versicherbare Personenkreis ist hier wesentlich größer. Dieses Versicherungsprodukt nimmt nämlich auch Problemfälle auf. So ist es möglich, eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen, auch wenn man bereits an einer Vorerkrankung leidet, eine gefährliche Sportart oder einen Beruf ausübt, der zu einer erhöhten Gefahrenklasse zählt.


Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Sie ist
- wesentlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung,
- nimmt auch problematische Antragsteller an,
- leistet unabhängig davon, ob man mit der Beeinträchtigung arbeiten kann oder nicht und
- versichert einiges, was die BU nicht mehr abdeckt.
- Zudem ist der Versicherungsfall leichter nachzuweisen.

Aber lassen Sie sich nicht davon blenden. Die Grundfähigkeitsversicherung kann nur eine Alternative sein für Menschen, die keine Möglichkeit mehr haben, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern bzw. für Selbstständige oder Freiberufler. Denn die

- Leistungsfälle unterscheiden sich stark.
- Außerdem dauert es wesentlich länger, als bei der BU, bis die Leistung einsetzt.
- Wenn man ein Problemkind ist, wird man zwar wahrscheinlich angenommen, muss aber mit stark erhöhten Beiträgen rechnen.
- Zudem wird bei einer Leistungsfallprüfung all das nicht mit in Betracht gezogen, was nicht im Fähigkeitenkatalog aufgeführt ist, also psychischen Erkrankungen beispielsweise.

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