Besser teilweise als gar nicht geschützt!

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Wer in den Startlöchern seines Berufslebens steht, denkt noch nicht an schwere Erkrankungen, die zu einem vorzeitigen Aus führen können. Doch wer seine Arbeitskraft absichern will, kommt um einen privaten Zusatzschutz nicht herum, denn bereits jeder vierte Arbeitnehmer muss krankheitsbedingt aussteigen und auf seine Lebensgrundlage, das monatliche Einkommen, verzichten.

So sollte eine Berufsunfähigkeit jedes private Versicherungsdepot ergänzen. Doch leider kann sich nicht jeder Arbeitnehmer den nicht ganz billigen Schutz auch leisten.
Ist die finanzielle Grundlage nicht so ausgestattet, einen Berufsunfähigkeitsschutz zu vereinbaren, müssen passende Alternativen gesucht werden, um nicht mit leeren Händen da zu stehen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Grundsätzlich gehören vier Absicherungsformen dazu, wenn es darum geht, einen finanziellen Schutz gegen eine Berufsunfähigkeit zu „ersetzen“: die Erwerbs-, Unfall- und Grundfähigkeitsversicherung wie auch die Dread Disease Versicherung.
Gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet der Grundfähigkeitsschutz, dass der Versicherer auch dann zahlen muss, wenn der eigene Beruf noch ausgeübt werden kann. Verliert jemand beispielsweise sein Augenlicht, ohne aus beruflicher Sicht darauf angewiesen zu sein, wie ein Musiker, kann er weiterhin beruflich tätig sein und bekommt dennoch Geld von der Grundfähigkeitsversicherung und dies bei wesentlich geringeren Monatsbeiträgen im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wer sich für den Versicherungsschutz einer Grundfähigkeitsversicherung entscheidet, kann von einer monatlichen Rente profitieren, wenn die Grundfähigkeiten eingeschränkt sind, also elementare Körperfunktionen verloren sind. Dazu gehört unter anderem der Verlust der Seh- und Hörkraft.
Entscheidend ist für den Versicherungsnehmer, dass der Grund dafür keinen Einfluss auf die Leistung nimmt. Unfall, Krankheit oder Alter können die elementaren Funktionen negativ beeinflussen und jeden treffen.

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