Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse?

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Ob wegen einer Geschäfts-Reise, weil der Südsee-Urlaub ansteht oder das Kind gut geschützt sein soll – die Frage nach der Kostenerstattung für Impfungen ist berechtigt, aber nicht einfach zu beantworten.

Erstattungsfähige Impfungen

Folgende Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen generell getragen:
Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Humane Papillomaviren (HPV, Gebärmutterhalskrebs – oft nur für junge Mädchen) Influenza (ab 60 Jahren), Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Meningokokken, Mumps, Pneumokokken, Röteln, Tetanus und Windpocken.


Reise-Impfungen

Die Krankenkassen haben keine einheitliche Regelung was die Übernahme gängiger Reise-Impfungen angeht. Kassenpatienten haben Glück, wenn die Kosten erstattet werden, denn in den meisten Fällen müssen die Impfungen selbst bezahlt werden. Was also die anstehenden Impfungen vor der Fernreise anbelangt, so sollte man sich rechtzeitig mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und nachfragen.

Manche Kassen richten sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO). Gesetzlich verpflichtet sind sie zur Übernahme aber nicht. Sollte eine Kasse letztes Jahr noch kulant gewesen sein, muss das nicht heißen, dass sie es dieses Jahr auch noch ist.

Während Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) häufig keine Reiseimpfungen erstatten, gibt es Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen, die Impfungen beispielsweise gegen Cholera, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Virusgrippe (Influenza), Meningokokken, Typhus und Tollwut tragen. Doch es gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. So sollte man wirklich immer bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, um sicher zu gehen.

Ansonsten kann das Centrum für Reisemedizin mit dieser Übersicht eine Hilfestellung geben:
http://crm.de/krankenkassen/kk_kassen.htm

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