Umfrage: Trübe Aussichten für Krankenkassen-Mitglieder

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Höhere Belastung durch Zusatzbeiträge, Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung und die Zwei-Klassen-Medizin – die Ansichten der Deutschen über ihr Gesundheitswesen und dessen Entwicklung sind alles andere als positiv.

Aus einer Umfrage des Institutes für Demoskopie Allensbach (2008) geht hervor, wie die Deutschen die Zukunft ihres Gesundheitssystems einschätzen.



Quelle: statista.de

Die Auswertung als Pdf herunterladen:
Trübe Aussichten für Krankenkassen-Mitglieder.pdf


Beitragserhöhungen und finanzielle Schwierigkeiten

Die Notwendigkeit von Beitragserhöhungen bzw. von Zusatzbeiträgen hat sich bereits bewahrheitet. So haben viele Krankenkassen aufgrund ihrer massiven finanziellen Schwierigkeiten bereits Zusatzbeiträge erhoben. Andere wiederum mussten diesen Schritt noch nicht gehen. So hat sich, laut dem Verein Geld und Verbraucher (GVI), ein Beitragsgefälle von 522 Euro jährlich zwischen den Kassen herausgebildet. Dies wiederum hat zu einer massiven Kündigungswelle bei den finanzschwachen Kassen geführt, denn mit der Erhebung eines Zusatzbeitrags geht auch ein Sonderkündigungsrecht einher. Es empfiehlt sich an dieser Stelle ein Krankenkassenvergleich, denn nicht nur der Beitrag, sondern auch die Zusatzleistungen der Kassen sollten vergleichen werden.

Auch sollte ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung erwogen werden. Wegen der nun teureren gesetzlichen Krankenversicherung erscheint die PKV für viele jetzt attraktiver. Denn hier wird den Versicherten auch wesentlich mehr geboten. Neben dem Vorteil hoher Leistungen für ihre Versicherten kommt höchstwahrscheinlich bald ein neuer Anreiz für Wechselwillige hinzu. So kündigt die Regierung im Sommer 2010 an, die 3-Jahres-Frist bald kippen zu wollen. Bislang musste, wer sich privat krankenversichern lassen wollte, in drei aufeinander folgenden Jahren einen Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze nachweisen. Nun soll der einmalige Bezug dieses Einkommens genügen, um wechseln zu dürfen.


Zuzahlungen, zwei Klassen und unterschiedliche Medikamente

Die Ausprägung beider Klassen der medizinischen Versorgung wird ebenfalls weiter voranschreiten. Auch das schätzen die Befragten korrekt ein. Die langen Wartezeiten auf einen Arzt-Termin, die Ungleichbehandlung im Wartezimmer und die Unterschiede in der medizinischen Versorgung, wie etwa die Verschreibung unterschiedlicher Präparate, mögen die Kassenpatienten gar nicht. Tatsächlich ist es wegen der Finanzprobleme im Gesundheitssystem eher wahrscheinlich, dass sich der Leistungsumfang der Kassen weiter verringert. Soweit es ihnen möglich ist, versuchen gesetzlich Versicherte daher, sich die Vorteile privat Versicherter ebenfalls zu sichern. Nur ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung beschränkt.

Die deutsche Bevölkerung ist zwar zu rund 80 Prozent gesetzlich krankenversichert und für viele ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung auch gar nicht möglich. Aber dennoch sind viele Kassenpatienten angesichts der mageren Leistungen und der Zusatzbeiträge mit ihrer Krankenkasse nicht zufrieden. So gibt es immer mehr, die über Krankenzusatzversicherungen Zuzahlungen und fehlende Leistungen, bspw. für Alternativmedizin, Kieferorthopädie oder bei Vorsorgebehandlungen, auszugleichen versuchen. Krankenzusatzversicherungen sind eine gute Möglichkeit, die Leistungslücken der Gesetzlichen privat zu schließen. Eine Möglichkeit sind Ergänzungstarife. Diese erstatten Zuzahlungen und Eigenanteile nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Solche Tarife vermögen es jedoch nicht, den Versicherten in den Status eines privat Versicherten zu heben. Hierfür sind spezielle Tarife erforderlich, die einen deutlich höheren Leistungsumfang haben und dann natürlich auch entsprechend teuer sind.


Reformen, keine Gewährleistung für Gesundheitsversorgung

Wegen ihrer Finanzmisere sind grundlegende Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung nötig. Die letzte Änderung, die im Sommer 2010 beschlossen wurde, hat kaum mehr als eine Beitragserhöhung zustande gebracht. Zumindest gab es glücklicherweise keine Leistungskürzungen, wie im Zuge der vorangegangenen Gesundheitsreform. So müssen wegen der Umlagefinanzierung weiterhin zu wenige Beitragszahler zu viele Leistungsempfänger versorgen. Dass die beschlossene Beitragserhöhung bei der gegebenen Bevölkerungssituation und der gegebenen Finanzierungsform dieser Sozialversicherung keine Lösung darstellt, sondern das Problem nur vertagt, ist der Politik durchaus bewusst.

Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Auch hier sind zwar die Beiträge im Rahmen der erhöhten Ausgaben gestiegen (rund 4,5%), doch gibt es hier keine Leistungskürzungen. Weil es sich hier, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer handelt, können Leistungen nicht einfach gestrichen werden, wie es der Staat tun kann. Die Sozialversicherungen stellen, im Gegensatz zu einer privaten Versicherung, eine Art freiwillige Leistung des Staates dar. Es besteht seitens der gesetzlich Versicherten kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung. Wo bspw. die Kasse früher für die Brille gezahlt hat, muss der gesetzlich Versicherte sie heutzutage selbst bezahlen.


Grundversorgung, weniger Zeit für Patienten

Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht zuletzt in der Zunahme der älteren Bevölkerung begründet sind, kann der Staat über die Krankenkassen nur eine Grundversorgung gewährleisten. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung per gesetzlicher Definition nur für das medizinisch Notwendige aufkommt. Die Leistungen müssen erforderlich und wirtschaftlich sein.
Dies wird unter anderem über die Budgetierung der Ärzte umgesetzt. Die niedergelassenen Kassen-Ärzte haben drei verschiedene Budgets einzuhalten: eines für jeden einzelnen Patienten, eine quartalsweise Honorarobergrenze und ein Budget für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel, die der Arzt verschreibt. Die Ärzte müssen streng haushalten. Denn wenn sie ihr Budget überziehen, müssen das vollständig aus der eigenen Tasche zahlen. Dieser Umstand und die schwere Kalkulierbarkeit der Kosten haben schon zu vielen Praxisschließungen geführt. Daher können Ärzte ihren Kassenpatienten wirklich auch nur die Versorgung angedeihen lassen, die das Budget noch zulässt. Andernfalls müssen sie vor Quartalsende die Türen schließen, was nicht allzu selten beobachtet werden kann. Sollte der ausgesuchte niedergelassene Arzt ein häufig volles Patientenzimmer aufweisen, so spricht dies dafür, dass sein Praxis-Budget und wahrscheinlich auch das Arznei-, Heil- und Hilfsmittel-Budget schneller erschöpft sein wird. Besuchen den Arzt mehr ältere Patienten, so spricht dies ebenfalls dafür, dass auch die Budgets recht schnell aufgebraucht sein werden. Denn ältere Menschen, das ist erwiesen, verursachen wesentlich mehr Krankheitskosten als jüngere. Geht man selbst sehr häufig zum Arzt, so wird dieser höchstwahrscheinlich auch Schwierigkeiten mit dem Pro-Kopf-Budget bekommen.

Der Fakt, dass der Arzt nur mit den Privatpatienten wirklich Geld verdienen kann, ohne auf sein Budget achten zu müssen, hat zu der ungleichen Behandlung beider Patientengruppen geführt, die im allgemeinen als Zwei-Klassen-Medizin beschrieben wird.


Krankenversicherung selbst zusammenstellbar

Dies gilt für die private Krankenversicherung und die Krankenzusatzversicherung. Hier können Tarife so gewählt werden, dass der Krankenversicherungsschutz genau auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat Wahltarife eingeführt. Diese bieten jedoch nicht die Möglichkeit, Krankenversicherungsleistungen zusammenstellen zu können. Sie sind also nicht leistungs-, sondern kostenbezogen. Hier werden folgende Tarife angeboten: ein Selbstbehalt-Tarif, ein Prämientarif (Beitragsrückgewähr, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden), Bonustarife (Bonizahlung bei Nutzung gesundheitlicher Vorsorgemaßnahmen) und Kostenerstattungstarife (oft Voraussetzung für Selbstbehalt- und Prämientarif, wobei alle möglichen medizinischen Leistungen genutzt werden können, jedoch nur der Kassen-Anteil hieran erstattet wird, sofern für die Leistung im Katalog der Kassen geführt ist).


Mehr Naturheilkunde, Ärzte kümmern sich mehr

Diese Punkte gelten für die private Krankenversicherung. Wegen der beschriebenen Budgetierungs-Problematik müssen Ärzte, um wirtschaftlich überleben zu können, mehr Zeit für Privatpatienten investieren und können ihnen alle möglichen medizinischen Leistungen angedeihen lassen. Hier gibt es keine Grenzen. Dass sich die Ärzte auch um die gesetzlich Versicherten mehr kümmern können, wäre sehr wünschenswert. Aber dies wird erst wieder der Fall sein, wenn die Budgetierung abgeschafft oder zumindest entscheidend gelockert wurde.

Naturheilkunde-Behandlungen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung so gut wie gar nicht. Leistungen eines Heilpraktikers sind nicht versichert und müssen immer selbst bezahlt werden. Naturheilkundliche Behandlungen werden immer dann erstattet, wenn ihr Nutzen anerkannt wurde, sie ihren Weg in den Leistungskatalog gefunden haben und von einem Kassenarzt (Arzt mit Kassenzulassung) durchgeführt werden. Dies ist bspw. teilweise bei der Akupunktur gegeben. Dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um Naturheilverfahren in Zukunft erweitert wird, ist wegen der angespannten Finanzlage der Kassen eher unwahrscheinlich.
Wer dennoch Kosten bei einer Heilpraktiker-Behandlung erstattet bekommen möchte, der kann eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen. Versicherte mit einer solchen Police und privat Krankenversicherte können damit bis zu 100% der Kosten für naturheilkundliche Behandlungen und Alternativ-Medizin erstattet bekommen, auch wenn die Leistungen von einem Heilpraktiker erbracht werden.

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