Wechsel von der Krankenkasse in die private Krankenversicherung
100% kostenlos
Eine Mitgliedschaft in der PKV hat viele Vorteile. Wer sich diese nicht entgehen lassen und der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren möchte, erfährt hier, wie man wechselt und worauf man achten sollte.
Den Ratgeber im pdf-Format erhalten Sie hier:
Wechsel in die private Krankenversicherung.pdf
Schritt 1: Kündigungsfristen in Erfahrung bringen
Zuerst sollte man sich über die jeweiligen Kündigungsfristen informieren. Eine Besonderheit gilt bei Wahltarifen. Wer bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen hat, der hat sich damit 3 Jahre an seine Kasse gebunden und kann also nicht kündigen.
Schritt 2: Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen beachten
Arbeitnehmer
Immer zum 01. Januar prüft die Krankenkasse, wer bereits drei Jahre lang einen Jahresarbeitsentgelt bezogen hat, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dann ist man „versicherungsfrei“. Ist das der Fall, kann man zum 14. Januar kündigen, wenn man zum ersten Mal versicherungsfrei geworden ist, oder aber mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende, sofern die Versicherungsfreiheit schon einmal bestand. Wie hoch die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) aktuell ist, erfahren Sie hier.
Selbstständige
Existenzgründer müssen beachten, dass mit Beginn der Selbstständigkeit nur drei Monate Zeit bleibt, um zur PKV zu wechseln. Hat man nicht gewechselt, bleibt man in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Kündigungsfristen gibt es hier nicht. Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns in der PKV ist möglich, jedoch sollte sie nicht mehr als zwei Monate betragen. Andernfalls werden Strafgebühren erhoben. Wer direkt von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit übergeht, wechselt mit der Abmeldung durch die Arbeitsagentur automatisch in die PKV, es sei denn, eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wird statt dessen vereinbart.
Studenten
Wer studiert kann sich mit einem Studententarif der PKV die Vorzüge eines privat Versicherten bei einmalig günstigen Beiträgen sichern. Mit der Aufnahme des Studiums wird man versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern man nicht noch familienversichert ist. Endet die Familienversicherung (mit 25 Jahren), setzt ebenfalls die Versicherungspflicht in der GKV ein. Wer in die PKV wechseln möchte, kann dies nur 3 Monate nach Einsetzen dieser Versicherungspflicht tun. Versäumt man den Wechsel, bleibt man gesetzlich versichert. Für den Wechsel ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht nötig. Dies muss bei der Krankenkasse beantragt werden. War man noch nicht gesetzlich versichert, ist es die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) des Wohnorts. Weitere Informationen zum Wechsel für Studenten gibt es hier.
Freiwillige gesetzlich Krankenversicherte
Sie können gewöhnlich mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum jeweiligen Monatsende kündigen. Sollte ein Wahltarif mit der Krankenkasse vereinbart worden sein, so kann nach 36 Monaten erstmalig gekündigt werden.
Schritt 3: Versicherungen vergleichen
Nun, da die Kündigungsfristen bekannt sind, wissen Sie auch, wie viel Zeit für den Wechsel noch bleibt. Als nächsten Schritt sollten Sie sich überlegen, welche Leistungen der PKV für Sie notwendig sind und worauf Sie verzichten können. Mehr Leistung bedeutet schließlich auch höhere Beiträge. Dann sollten Sie Angebote vergleichen. Die Tarifvielfalt ist nahezu unerschöpflich. Tatsächlich variieren jedoch nicht nur die Beiträge und Leistungen, sondern auch die Aufnahmebedingungen der einzelnen Gesellschaften.
Wer eine private Krankenversicherung abschließen will, muss zuvor Gesundheitsfragen beantworten. Sie geben dem Versicherer Aufschluss über das von ihm zu tragende Risiko. Eventuelle Vorerkrankungen sind ausschlaggebend dafür, ob der Versicherer das Risiko trägt, er es nur mit Risikozuschlägen oder unter Ausschluss der jeweiligen Erkrankung tragen kann oder ihm das Risiko zu hoch ist. In letzterem Fall würde er den Antragsteller ablehnen. Eine Ablehnung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass man nirgendwo versichert werden wird. Die Gesellschaften sind unterschiedlich streng, weshalb das Einreichen mehrerer Probeanträge bei unterschiedlichen Versicherern sinnvoll ist.
Wer in den Basistarif der PKV wechseln möchte, wird hiermit keine Probleme haben. Der gesundheitliche Zustand ist hier unerheblich.
Schritt 4: Verträge durchsehen und kündigen
Prüfen Sie die Verträge, sobald Sie Ihnen zugesandt wurden. Wie bei jedem Vertrag, kann es nur dann später keine bösen Überraschungen geben, wenn die vertraglichen Grundlagen klar sind. Erst nach Vertragsschluss kann man die Krankenkasse kündigen. Denn sie will ihre Mitglieder nur dann gehen lassen, wenn diese auch beweisen können, dass die Weiterversicherung in der PKV nahtlos erfolgt. Das belegt man mit seinem Vertrag. Kann man dies nicht, so bleibt man weiter gesetzlich krankenversichert. Für ein Muster eines Standard-Kündigungsschreibens klicken Sie hier.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > Wichtiges > per E-Mail abonnieren:
Gesetzliche Krankenversicherung
Stimmt es, dass die Kasse Brillengestelle bezahlt?
Wer ist pflichtversichert?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
