Leistungs-Vergleich: private Krankenversicherung, Krankenkasse und Zusatz-Policen
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Hier erfahren Sie, welche Unterschiede in der Leistung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bestehen und wie sich Lücken mit entsprechenden Zusatzversicherungen ausgleichen lassen.
Den kompletten Leistungs-Check können Sie sich hier auch als Pdf-Datei herunterladen:
Leistungs-Check.pdf
Legende
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nicht oder kaum vorhanden
grau
markiert
- keine vollständige Deckung
grün markiert - je Tarif bis zu voller Leistung
ZZ: Zahnzusatzversicherung
KHZ: Krankenhauszusatzversicherung
AZ: ambulante Zusatzversicherung
| GKV | PKV | Zusatzversicherung |
|
| Arztwahl | Wahl unter Kassenärzten.Behandlungsmaßstab ist die Wirtschaftlichkeit. | Freie Arztwahl, Fahrtkostenerstattung je nach Tarif. | Freie Arztwahl, Erstattung der Behandlungskosten je Tarif teilweise begrenzt. |
| Budgetierung | Leistungen, die das Budget überschreiten, müssen vom Arzt gratis erbracht werden, ins Folgejahr verschoben werden oder werden nicht verschrieben (z.B. teure Medikamente). | Keine Budgetierung. | Keine Budgetierung. |
| Praxisgebühr | 10 Euro. | Keine Praxisgebühr. | AZ: Kostenübernahme. |
| Krankenhaus | Wahl des Krankenhauses ist eingegrenzt. | Freie Wahl des Krankenhauses. | KHZ: i.d.R. freie Wahl des Krankenhauses. |
| Unterbringung Krankenhaus | Mehrbettzimmer. | Wahl zwischen Einbett-, Zweibett oder Mehrbettzimmer. | KHZ: Einbettzimmer (gegen Aufpreis) und Zweibettzimmer. |
| Behandlung Krankenhaus | Behandlung durch Belegarzt. | Freie Wahl des Arztes (Chefarztbehandlung). | KHZ: freie Wahl des Arztes. |
| Kostenübernahme im Krankenhaus | Zuzahlung 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage pro Jahr. | Keine Zuzahlung. | Kostenübernahme je nach Tarif bis zum Höchstsatz der GOÄ oder darüber hinaus. |
| Heilpraktiker | Keine Leistung. | Heilpraktiker-leistungen versichert. | AZ: Heilpraktikerleistungen versichert, Höhe der Erstattung je nach Tarif. |
| Naturheilverfahren und alternative Behandlungsmethoden | Unter besonderen Bedingungen werden Kosten, bspw. für Akupunkturbehandlungen, übernommen, sofern sie von einem Vertragsarzt durchgeführt werden. | Kosten werden bis zu 100 Prozent übernommen. | Kostenübernahme je nach Tarif, bis zu 100 Prozent. |
| Medikamente und Verbandmittel | Viele Medikamente dürfen nicht verschrieben werden. Zuzahlungen zwischen 5 und 10 Euro (10 Prozent des Preises). | Alle Medikamente können verschrieben werden. Kosten werden bis zu 100 Prozent übernommen. | AZ: Alle Medikamente können verschrieben werden. Kosten werden bis zu 100 Prozent übernommen. |
| Heilmittel (wie Massagen oder Krankengymnastik) | Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten der Leistung/des Mittels und 10 Euro je Verordnung. | Kosten werden bis zu 100 Prozent übernommen. | AZ: Erstattung des Eigenanteils bis zu 100 Prozent. |
| Hilfsmittel (wie Rollstuhl oder Gehhilfen) | Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro. | Kosten werden bis zu 100 Prozent übernommen. | AZ: Kosten werden bis zu 100 Prozent übernommen. |
| Brillen | Bis zum 18. Lebensjahr wird ein Festzuschuss gezahlt, wenn die Brille ärztlich verordnet wurde. Später nur noch in extremen Härtefällen. | Gestell: bis 150 Euro, Gläser: bis 100 Prozent (auch entspiegelte oder getönte Gläser) | Brillen werden bis zu 100 % übernommen (Sehhilfenversicherung). |
| Kontaktlinsen | Keine Leistung. | Kosten werden bis zu 100 Prozent übernommen. | Kontaktlinsen werden bis zu 100 % übernommen (Sehhilfenversicherung). |
| Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr werden Kosten bis 100 Prozent übernommen. Erwachsenenbehandlungen werden nur bei bestimmten, schweren Kieferanomalien erstattet. | Leistungen werden bis 80 Prozent beglichen oder es wird ein Festbetrag gezahlt. | ZZ: Kostenübernahme je nach Tarif (meist 80 Prozent). |
| Zahnarztbehandlung | Behandlung ist eine Sachleistung, Maßstab ist die Wirtschaftlichkeit. | Erstattung im Tarifumfang. | ZZ: Erstattung der Kosten für Prophylaxe, Zahnfüllung, Wurzel- und Paradontal-behandlungen im Rahmen des Tarifs. |
| Inlays* | Keine Leistung. | Kostenerstattung bis 100 Prozent (Gold und Keramik). | ZZ: Kostenerstattung in unterschiedlicher Höhe. |
| Zahnersatz | Festzuschuss (etwa 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung).. | Kosten werden bis zu 90 Prozent übernommen (Edelmetalle und Implantate). | ZZ: Kostenerstattung in unterschiedlicher Höhe, „Kassenkronen“ bis 100 %. |
| Psychotherapie | Kosten werden übernommen, max. 300 Sitzungen. | Kosten werden bis zu 100 Prozent übernommen. | Leistungsspektrum sehr unterschiedlich. |
| Ausland | - Versicherungsschutz in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, - kein Krankenrücktransport, - bei Behandlung vor Ort nur Erstattung des hierzulande Üblichen. |
- Schutz in Europa ohne zeitliche Begrenzung, in der Welt bis zu drei Monaten, - Krankenrücktransport tarifabhängig, - bei Behandlung vor Ort werden Kosten bis zu 100 Prozent übernommen. |
Der Versicherungsschutz gilt i.d.R. weltweit. Krankenrücktransport ist tarifabhängig. |
| Mutterschaft | Mutterschaftsvorsorge und Mutterschaftsgeld, Kostenübernahme für Betreuung durch Hebamme bzw. häusliche Pflege und Haushaltshilfe. | Mutterschaftsvorsorge teilweise über Rahmen der GKV hinaus, einmaliges Mutterschaftsgeld nur für Arbeitnehmerinnen (sog. Entbindungsgeld), kein Krankentagegeld (nur wenn Arbeitsunfähigkeit nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht), keine Beitragsfreistellung – weitere Leistungen je nach Tarif. | Keine besonderen Produkte oder Leistungspakete für Schwangere. Empfehlenswert ist der Schutz über die Krankenhauszusatz-versicherung und Auslandskranken-versichernug für werdende Mütter. |
| Früherkennung | Krankheits- und Krebsfrüherkennung werden von der Kasse übernommen, in Abhängigkeit von Maßnahme und Alter. | Maßnahmen werden standardmäßig wie bei der GKV ersetzt. Je nach Tarif werden auch Kosten für weitere Maßnahmen, Untersuchungen ohne Altersbeschränkung bzw. unabhängig von einer Diagnose ersetzt. | Meist deutlich mehr Leistung als in der GKV. |
| Impfungen | Bestimmte Impfungen (Notwendigkeitsprinzip) werden vollständig übernommen. | Je nach Tarif – zumindest jedoch, die Impfungen, die von der STIKO für Personen allein in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht empfohlen werden. | Je nach Tarif, Schutzimpfungen und Reiseimpfungen teilweise ohne Beschränkungen. |
| IGel-Maßnahmen** | Keine Leistung (Ausnahmen werden bei Härtefällen gemacht). | Je nach Tarif. | Je nach Tarif. |
| Einkommensausgleich bei Krankheit | - Krankengeld für versicherte Arbeitnehmer - Kinderkrankengeld - kein Krankentagegeld für Selbstständige |
- kein Krankengeld - kein Krankenkindergeld - Krankentagegeld kann zusätzlich versichert werden. |
Krankentagegeld-versicherung: Zahlt die vereinbarte Summe, Zahlungsbeginn je nach Tarif. |
| Kuren/ Reha | Bei ärztlich nachgewiesener Notwendigkeit und Zuständigkeit (kein anderer Träger verantwortlich) Übernahme der vollen Kosten, abzüglich des Eigenanteils. Nicht alle Anwendungen werden akzeptiert. | Zumeist keine Tagegeldleistung, i.d.R. Zahlung einer AHB*** bzw. AGM***. Üblich ist die Übernahme der Behandlungen, nicht der Unterbringungskosten. Angestellte Versicherte müssen Reha-Maßnahmen nicht extra versichern, Selbstständige benötigen hier zusätzlichen Schutz. | AZ: I.d.R. Zahlung mindestens des Eigenanteils (10 Euro), bei speziellem Kurtarif auch darüber hinaus bis zu einer bestimmten Dauer und bis zum vereinbarten Tagessatz - teilweise auch bei nicht ärztlich verordneten Kuren. |
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* Inlays sind zahnmedizinische Einlagefüllungen aus Gold-Platin-Legierung oder Keramik.
** IGel steht für individuelle Gesundheitsleistungen.
*** AHB steht für Anschlussheilbehandlung in der Rehabilitation. Sie erfolgt in direktem Anschluss an die Behandlung im Krankenhaus. AGM hingegen steht für Anschlussgesundheitsmaßnahme oder Anschlussgenesungsmaßnahme in der Rehabilitation. Sie erfolgt, wenn eine AHB nicht möglich ist, nach Genehmigung durch den Rentenversicherungsträger.
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