Reisen - Wo gilt die gesetzliche Krankenversicherung?
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Die gesetzliche Krankenversicherung gilt in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und in solchen Ländern, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat:
1. Wo reicht die Chipkarte?
2. Wo braucht man einen Auslandskrankenschein?
3. Was ist mit allen anderen Ländern?
Die Länderliste als pdf gibt es hier:
Reisen - In welchen Ländern gilt die Krankenversicherung.pdf
Die europäische Chipkarte, auch EHIC (European Health Insurance Card, zu deutsch: Europäische Krankenversicherungskarte) genannt, gilt in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). In diese Länder können Sie also ohne einen Auslandskrankenschein reisen. Wenn Sie medizinische Leistungen benötigen, steht Ihnen genau das Leistungsspektrum zur Verfügung, das Sie hier auch genießen. Das bedeutet aber auch, dass Sie teurere Behandlungen nicht vollständig erstattet bekommen und den Rest privat ausgleichen müssen. Mit einer Auslandskrankenversicherung hätten Sie dieses Problem nicht und erhielten zusätzlich den Krankenrücktransport erstattet, den die Kasse ebenfalls nicht zahlen würde.
Das sind zunächst alle Länder der EU, nämlich
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
das Vereinigtes Königreich und
der griechische Teil Zyperns.
Die französischen, überseeischen Departments Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion zählen auch zur EU. Zu Spanien zählen ebenso die Canarischen Inseln. Madeira und die Azoren gehören zu Potugal.
Im EWR sind außerdem folgende Länder:
Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz und
Slowenien.
+++ Achtung: Nun gilt die EHIC auch in Kroatien! Der Auslandskrankenschein wird also hier nicht mehr benötigt! +++
2. Wo braucht man einen Auslandskrankenschein?
Den Auslandskrankenschein, den Sie früher auch in den oben aufgeführten Ländern benötigten, brauchen Sie heute nur noch in solchen Ländern, die nicht im EWR sind und mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das sind:
Bosnien-Herzegowina
Kroatien
Marokko
Mazedonien
Serbien und Montenegro
Türkei und
Tunesien.
3. Was ist mit allen anderen Ländern?
In allen übrigen Ländern, wozu im Übrigen auch der türkische Teil Zyperns gehört, haben Sie keinen Schutz durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Hier benötigen Sie also eine Auslandskrankenversicherung. Ohne sie müssen Sie alle medizinische Leistungen selbst bezahlen.
Die Zusatzversicherung der Auslandskrankenversicherung ist nicht teuer und kann für verschiedene Zeiträume abgeschlossen werden. Wenn Sie Auslandskrankenversicherungen vergleichen wollen, klicken Sie hier.
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