Wie wechselt man die Krankenkasse - Wechsel in 7 Schritten

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Wie funktioniert eigentlich der Kassenwechsel?
Hier erklären wir Ihnen in sieben kleinen Schritten, wie Sie die Kasse wechseln können.

Hier gibt es das pdf zum herunterladen:

Kassenwechsel.pdf



Kassenwechsel
in sieben Schritten

1. Kündigungsfrist
Die Krankenkasse kann nach 18monatiger Mitgliedschaft gekündigt werden, es sei denn Sie haben sich mit einem Wahltarif für drei Jahre an Ihre Kasse gebunden. Wenn Sie also bereits mindestens anderthalb Jahre versichert waren, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen (ordentliche Kündigung).

2. Sonderkündigungsrecht
Hat Ihre Kasse einen Sonderbeitrag erhoben, so genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Damit müssen Sie keine 18 Monate Kassenmitglied gewesen sein. Statt dessen kündigen Sie einfach in den zwei Monaten, die der erstmaligen Erhebung des Sonderbeitrags folgen. Kündigen Sie später, verfällt Ihr Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie hingegen einen Wahltarif vereinbart haben, so können Sie in der Regel nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

3. Zusicherungen der neuen Kasse
Wenn Sie aufgrund von Sonderbeiträgen kündigen, lassen Sie sich von der neuen Kasse bestätigen, dass der Beitrag bei Eintritt noch der Selbe sein wird und nicht auch ein Sonderbeitrag erhoben wird. Möchten Sie eine bestimmte Zusatzleistung auch von der neuen Kasse übernommen wissen, lassen Sie sich auch hierfür eine Bestätigung geben.

4. Kündigungsschreiben
Zur Kündigung genügt ein formloses Schreiben. Wenn Sie eine Vorlage hierfür benötigen, können Sie sich hier unser Standardkündigungsschreiben herunterladen. Am besten geben Sie das Schreiben persönlich ab oder senden es per Einschreiben mit Rückschein.

5. Kündigungsbestätigung
Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie dann eine Kündigungsbestätigung von Ihrer Kasse. Diese benötigen Sie, um Ihre Mitgliedschaft bei der neuen Kasse zu beantragen.

6. Kontrahierungszwang
Bei einem Kassenwechsel wird es zu keiner Ablehnung kommen, da die Kassen der Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang) unterliegen. Das heißt, sie sind dazu verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen.

7. Mitgliedsbescheid
Die neue Kasse wird Ihnen eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft geben. Diese Mitgliedsbescheinigung muss dem Arbeitgeber (nur für Angestellte) vorgelegt werden. Die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Kündigung. Sollte es Ihnen bis zum Auslaufen der Frist nicht möglich gewesen sein, einer anderen Krankenkasse beizutreten, bleibt alles beim Alten: Sie sind weiterhin Mitglied in Ihrer alten Kasse.

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