Selbstständige dürfen Krankenkasse nur Steuerbescheid vorlegen

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Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige müssen ihrer Krankenkasse zur Festsetzung der Beiträge den Einkommenssteuerbescheid vorlegen.

In einem Fall, der vor dem Bundessozialgericht (AZ: B 12 KR 21/08 R) verhandelt wurde, hatte ein Versicherter alternativ zum Bescheid mittels Einkommenssteuererklärung versucht, die Verschlechterung seines Einkommens nachzuweisen.

Das Gericht entschied jedoch, dass dieser Weg nicht möglich ist, da die Steuererklärung für die Krankenkasse „nicht mit zumutbarem Arbeitsaufwand überprüfbar“ wäre. So könne höchstens eine vorläufige Beitragsfestsetzung erfolgen, was jedoch rechtlich nicht möglich sei, weil Beiträge grundsätzlich endgültig festgesetzt werden müssen.

Auch nachträglich dürfen die Krankenkassen die Beiträge nicht reduzieren. In diesem Fall war daher das Ansinnen des Versicherten, eine Beitragssenkung schnellstmöglich über einen alternativen Beleg zu erwirken, weil sich die Ausstellung seines Einkommenssteuerbescheides verzögerte.

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