Witzige Erläuterungen aus Schreiben an die Versicherung – Teil 2
100% kostenlos
Bei unseren Recherchen sind wir auf noch mehr kuriose Schadenserläuterungen gestoßen, die wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten wollen.
Hier nun also weitere verunglückte Formulierungen von Versicherungsnehmer, die von ihren Versicherern um einer Stellungnahme zu einem Schaden gebeten wurden:
- Bewegliches Ziel: Der Bursche war überall und nirgends auf der Strasse. Ich musste mehrmals kurven, bevor ich ihn traf.
- Déjà vu: Ich überfuhr einen Mann. Er gab seine Schuld zu, da ihm dies schon einmal passiert war.
- Kurve gekriegt: Ausserdem bin ich vor meinem ersten und nach meinem letzten unfallfrei gefahren.
- Gewissen beruhigt: Ich habe gestern abend auf der Heimfahrt einen Zaun in etwa 20 Meter Länge umgefahren. Ich wollte Ihnen den Schaden vorsorglich melden, bezahlen brauchen Sie nichts, denn ich bin unerkannt entkommen.
- Fester Standpunkt: Ihre Argumente sind wirklich schwach. Für solche faulen Ausreden müssen Sie sich einen Dümmeren suchen, aber den werden Sie kaum finden.
- Touché! Mein Fahrrad kam vom Gehsteig ab, touchierte einen Porsche, und fuhr ohne mich weiter.
- Auf und davon: Als ich auf die Bremse treten wollte, war diese nicht da.
- Wie eine Feder: Mein Sohn hat die Frau nicht umgerannt. Er ist einfach vorbeigerannt. Dabei ist die Frau durch den Luftzug umgefallen.
- Keine Eile: Erfahrungsgemäß regelt sich sowas bei einer gewissen Sturheit von selbst. Darum melde ich Unfälle immer erst, wenn der Gegner mit Zahlungsbefehlen massiv wird.
- Prioritäten gesetzt: Dann brannte plötzlich der Weihnachtsbaum. Die Flammen griffen auf den Vorhang über. Mein Mann konnte aber nicht löschen, weil er wie ein Verrückter nach Hausrat-Police suchte.
- Wendiger Wagen: Ich trat auf die Strasse. Ein Auto fuhr von links direkt auf mich zu. Ich dachte, es wollte noch vor mir vorbei, und trat wieder einen Schritt zurück. Es wollte aber hinter mir vorbei. Als ich das merkte, ging ich schnell zwei Schritte vor. Der Autofahrer hatte aber auch reagiert, und wollte nun wohl doch vor mir vorbei. Er hielt an und kurbelte die Scheibe herunter. Wütend rief er: “Nun bleiben Sie doch endlich stehen, Sie!” Das tat ich auch - und dann hat er mich überfahren.
- Wer schön sein will: Meine Tochter hat sich den Fuss verknackst, weil dieses verdammte Weibervolk ja keine vernünftigen Schuhe tragen will.
- Höhere Mathematik: Nach Ansicht des Sachverständigen dürfte der Verlust zwischen 250.000 und einer Viertelmillionen liegen.
- Sturer Schwimmer: Da sprang der Verfolgte ins Wasser, und tauchte trotz mehrmaliger Aufforderung nicht mehr auf.
- Mit Bewegungsmelder: Als ich an die Kreuzung kam, erhob sich ein Zaun, um meine freie Sicht zu hindern.
- Unheimlich unsichtbar: Der andere Wagen war absolut unsichtbar, und dann verschwand er wieder.
- Gott hab ihn selig: Einnahmen aus der Viehhaltung haben wir keine. Mit dem Tod meines Mannes ging das letzte Rindvieh vom Hof.
- Lotterie: Alle Rechnungen, die ich erhalte, bezahle ich niemals sofort, da mir dazu einfach das Geld fehlt. Die Rechnungen werden vielmehr in eine grosse Trommel geschüttet, aus der ich am Anfang jeden Monats drei Rechnungen mit verbunden Augen herausziehe. Diese Rechnungen bezahle ich dann sofort. Ich bitte Sie zu warten, bis das grosse Los Sie getroffen hat.
- Keine Gazelle: Leider ist mein Vater der Jagdleidenschaft Dritter zum Opfer gefallen. Man hielt ihn für eine Wildsau, und schoss ihn an.
- Warp-Antrieb: Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen mit Anhänger. Der Sog war so gross, dass ich über die Kreuzung gezogen wurde.
Sie kennen noch mehr witzige Erläuterungen aus Briefen an die Versicherung oder möchten uns einen Beitragsvorschlag für unsere Rubrik „Kurioses“ aus der Welt der Versicherungen machen? Dann schreiben Sie uns!
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > Welt der Versicherungen > per E-Mail abonnieren:
Gesetzliche Krankenversicherung
Stimmt es, dass die Kasse Brillengestelle bezahlt?
Wer ist pflichtversichert?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
