Auswandern: Versicherungen geprüft?
100% kostenlos
Auswanderer haben meist nur noch eines im Kopf-endlich weg. Dabei ist die Klärung der wichtigsten finanziellen Dinge sehr wichtig. Besonders, welche Versicherungen im Ausland weiterhin bestand haben, wie es sich mit den Rentenanwartschaften oder Arbeitslosenversicherung verhält, sollte vorher geklärt werden.
Es gibt bestimmt genügend Gründe auszuwandern, wie ein neuer Job, eine neue Liebe und einfach auch nur Fernweh. Vorher muss man sich gut mit dem Gedanken auseinander setzen, denn es gibt zu beachten. Denn es ist nicht nur die Sprachbarriere zu durchbrechen, auch eine neue Wohnung, ein neuer Job und neue soziale Kontakte sind wichtig. Wer jetzt denkt, es ist alles in Sack und Tüten irrt, denn viele Bedenken nicht, dass eine unzureichende Absicherung teuer werden kann.
Sich mit dem Thema Versicherung auseinander zu setzten ist vielen bestimmt auch schon in der Heimat ein trockene Angelegenheit gewesen, doch so wichtig wie zu Hause ist diese auch im Ausland. Gerade die weltweite Wirtschaftskrise hat eines gelehrt, dass man für den Fall der Fälle vorsorgen muss. Denn nicht wenige Auswanderer mussten unverrichteter Dinge wieder zurückkehren, weil sie überraschend ihre Jobs verloren haben.
Zuerst sollte die Gesundheit abgesichert sein. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung verhält es sich so, dass nur Menschen die über die Hälfte des Jahres in Deutschland leben, auch weiterhin in dieser versichert bleiben. Wer dies nicht beachtet, den schützt auch eine Auslandsreiseversicherung vor Zusatzkosten nicht. Was passiert bei Arbeitslosigkeit? Eine Beschäftigung im Ausland wird nur dann berücksichtigt, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung und der Antragstellung in Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde. Ausnahme sind die Grenzgänger. Wenn sich der Lebensmittelpunkt und Wohnsitz weiterhin in Deutschland befinden, dann kann derjenige auch hier dann Arbeitslosengeld beziehen. Ebenso gilt dies für Arbeitnehmer, die durch ihren Chef ins Ausland entsendet wurden. Bei Antragstellung auf Arbeitslosengeld muss die ausländischen Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Bei der gesetzliche Rentenversicherung sieht es ähnlich aus. Auch hier gilt ein Anspruch auf Rente für Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und im benachbarten Ausland beschäftigt sind.
Doch für einige Länder bestehen Sonderregelungen und deshalb sollten Ausreisende sich unbedingt von Vornherein intensiv über ihre Ansprüche und Pflichten informieren. Auch für den Fall der Rückkehr sollte man vorsorgen. So gibt es die Möglichkeit freiwillig weiter in die deutsche Arbeitslosenversicherung ebenso wie in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird man allerdings bei Rückkehr automatisch wieder aufgenommen. Zu empfehlen ist außerdem eine private Altersvorsorge, die sich gegebenenfalls als günstiger erweisen kann als freiwillige Weiterleistung zur gesetzlichen Altersvorsorge.
Auch die privaten Policen, wie private Haftpflicht- oder Lebensversicherung ebenso wie Kranken- und Pflege- oder Krankenzusatzpolice, sollten ebenfalls darauf geprüft werden, ob diese überhaupt im Ausland gelten. Auch die Frage nach einer erneuten Gesundheitsprüfung bei der Privaten Krankenversicherung sollte vorher geklärt werden.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > Welt der Versicherungen > per E-Mail abonnieren:
Gesetzliche Krankenversicherung
Stimmt es, dass die Kasse Brillengestelle bezahlt?
Wer ist pflichtversichert?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
