Hilfs- oder Pflegehilfsmittel: Krankenkasse oder Pflegekasse
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Für Laien ist es oft schwierig herauszufinden, wann Produkte Hilfsmittel und wann Pflegehilfsmittel sind. Ebenso werden die einen bei der Krankenkasse beantragt und vom Arzt verschrieben und die anderen bei der Pflegekasse.
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und kommt für einen Teil der Kosten bei der häuslichen oder stationären Pflege von Patienten auf. Doch die Komplexität der Bestimmungen des Pflegegesetzes machen es für Laien oft schwierig den Durchblick zu behalten. Wer hat überhaupt Anspruch auf Kostenerstattung und an wen muss man sich wann wenden?
So sind zum Beispiel die gesetzlichen Krankenkassen für die Kostenerstattung für Hilfsmittel zuständig und die Pflegekassen für die Kosten der Pflegehilfsmittel. Die Begriffe verdeutlichen allerdings nur zu sehr die Schwierigkeit, denn woher weiß man, wann es sich um ein Pflegehilfsmittel und wann um ein Hilfsmittel handelt?
Hilfsmittel sind prinzipiell Produkte, die der Vorbeugung von Behinderungen oder dem Erfolg einer Krankenbehandlung dienen. Bei Pflegehilfsmittel dagegen handelt es sich um Güter, die die Pflege einer Person erleichtern und zur Linderung der Beschwerden dienen.
Ein Pflegehilfsmittel kann formlos bei den Pflegekassen, möglichst mit einer genauen Beschreibung des Einsatzzweckes, beantragt werden. Das Urteil eines Mediziners kann als Unterstützung des Antrages mit beigefügt werden, allerdings kann ein Arzt keine Verordnung ausstellen. Dies ist nur bei Hilfsmitteln der Fall, da diese bei den Krankenkassen beantragt werden. Hier muss der Arzt nämlich eine dringende Erforderlichkeit erstellen und ein Hilfsmittel per Rezept anfordern.
Patienten beziehungsweise Pflegebedürftige müssen sich mit je 10 Prozent am Hilfs- bzw. Pflegehilfsmittel beteiligen. Der maximale Betrag liegt allerdings bei Pflegehilfsmitteln bei 25 Euro und bei Hilfsmitteln bei 20 Euro.
Für Betroffene gibt es weiterführende Informationen an den Infotelefonen der Krankenkassen, bei der unabhängigen Patientenberatung sowie Pflegestützpunkte und Landesverbände des VdK (Sozialverband VdK Deutschland e.V.). Daneben haben die Spitzenverbände der Krankenkassen ein Hilfsmittelverzeichnis erstellt, welches alle Hilfsmittel auflistet und online einsehbar ist.
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