Beitragsbemessungsgrenze in der GKV sinkt

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Die Bundesregierung hat die neuen Rechengrößen für Sozialversicherung 2011 beschlossen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse sinken demnach, die Beiträge zur Rentenversicherung steigen dagegen im Osten an.

Die Rechengrößen für die Sozialversicherungen 2011 wurden am Mittwoch neu festgelegt. Diese legt die Einkommensgrenze fest, bis zu welcher prozentualer Beiträge von den Sozialversicherungen erhoben werden können. Arbeitsentgelt, welches darüber hinaus geht ist sozialversicherungsfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern von 3.750,00 auf 3.712,50 Euro. Bei den Betroffenen führt die lediglich zu einer minimalen Entlastung. Ebenfalls wird die Versicherungspflichtgrenze der GKV von 49.950 auf 49.500 Euro gesenkt. Wessen Gehalt darunter liegt, ist gesetzlich Krankenversicherungspflichtig.

In der Arbeitslosen- sowie in der Rentenversicherung hat sich im Westen nichts geändert, dort bleibt die Grenze bei monatlich 5.500 Euro im Monat. Lediglich im Osten der Republik steigt diese von 4.650 auf 4.800 Euro an. Für Angestellte in den neuen Bundesländern mit einem monatlichen Gehalt ab 4.650 Euro steigen die Beiträge also bis zu 17 Euro monatlich.

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Die aktuellen Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie hier.

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