Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen werden eingeschränkt
100% kostenlos
Wahltarife und Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen sollen im Zuge der Gesundheitsreform weitgehend eingeschränkt werden. Für viele Besserverdienende wird dies wohl ein ausschlaggebender Grund sein, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten allen Versicherten weitestgehend die gleichen Leistungen und können sich nur durch Wahltarife untereinander abgrenzen. Die Bundesregierung will nun innerhalb der Gesundheitsreform Wahltarife und Zusatzangebote der Kassen stark einschränken. Das würde für diese einen herben Schlag bedeuten, da Zusatzversicherungen vor allem für Besserverdienende ein Anreiz sein sollen, diese nicht zu verlassen. So soll eine gesonderte Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in Einzelbettzimmern für gesetzlich Versicherte nicht mehr erlaubt sein. Daneben dürfen nach dem neuen Gesetzesentwurf die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Wahltarife mit Selbstbehalt und Kostenerstattung anbieten. Auch das Angebot an Auslandspolicen beschränkt sich demnach auf die privaten Krankenversicherer.
Bei diesen Maßnahmen, muss sich die Koalition den Verdacht der Klientelpolitik wohl gefallen lassen. Denn für Besserverdienende gibt es dann kaum noch einen Grund in die gesetzliche Krankenkasse einzuzahlen. So können sie inzwischen nach neuestem Beschluss bereits nach einem Jahr Frist in die private Krankenversicherung wechseln, nicht wie bisher erst nach drei Jahren.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Gesetzliche Krankenversicherung
Stimmt es, dass die Kasse Brillengestelle bezahlt?
Wer ist pflichtversichert?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
