Schweinegrippe-Impfung für Erwachsene durch Krankenkasse gedeckt
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Besonders Risikogruppen sollten sich auch im Erwachsenenalter noch Schutzimpfungen unterziehen. Der Anspruch auf Leistungserfüllung für alle Kassen-Patienten ist in der Schutzimpfungsrichtlinie festgelegt.
Die ständige Impfkommission, kurz Stiko, des Robert-Koch-Instituts rät allen Schwangeren dringend dazu, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Die noch nicht lange zurückliegenden bösen Erfahrungen mit der Schweine-Grippe, die für werdende Mütter ein deutlich höheres Risiko beinhaltet als für Andere, gibt Anlass zur Vorsorge. Außerdem beinhaltet eine frühzeitige Impfung den Vorteil, dass die Antikörper direkt über den Mutterkuchen an das noch Ungeborene Kind weitergegeben werden und es somit bereits nach der Geburt einen gewisse Zeit gegen diese Viren geschützt ist. Einer Grippe-Impfung sollten sich aber auch alle Senioren, chronisch Kranken und Personal in Pflegeeinrichtungen unterziehen.
Aber nicht nur eine Grippe-Impfung ist für Erwachsene sinnvoll. Alle nach 1970 Geborenen, deren Impfstatus nicht vollständig bekannt ist, sollten sich außerdem gegen Masern impfen lassen. Hier rät die Kommission zu dem Kombistoff der nicht nur gegen Masern, sondern auch gegen Mumps und Röteln hilft. Dieser Rat ist an alle gerichtet, die sich nicht sicher sind ob sie ausreichend gegen diese Kinderkrankheiten immunisiert wurden. Ein hinreichender Schutz besteht erst nach der 2. Impfung. Besonders betroffen sind hier Menschen die im Gesundheitsdienst, in der Betreuung immungeschwächter Menschen oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind.
Einen Anspruch auf die Leistung für Schutzimpfung haben alle Versicherten der Krankenkassen nach § 11 der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. In der Anlage 1 der Richtlinie befindet sich eine Liste der Krankheiten auf deren Impfung sich Krankenkassen-Versicherte Anspruch haben.
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