Kartellrecht soll auch bei Krankenkassen greifen

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Die Krankenkassen sollen nach Ansicht des Bundeskartellamts dem Kartellrecht unterworfen werden, so wie die privaten Krankenversicherer. Auch auf dem Gesundheitsmarkt müssen gleiche Chancen für alle herrschen.

Krankenkassen und Krankenversicherungen sollen nach und nach anscheinend immer mehr angeglichen werden. Angefangen damit, dass die privaten Versicherer die gleichen Rabatte für sich beanspruchen wie die Kassen, plädiert nun das Bundeskartellamt dafür, die gesetzlichen Krankenkassen auch dem Kartellrecht zu unterwerfen. Somit soll durch eine verbesserte Anwendung des Kartellrechts ein fairer Wettbewerb zwischen allen Krankenversicherern zustande kommen. Damit wären nicht mehr nur die privaten Unternehmen von diesen Regeln betroffen, sondern auch die staatlichen. Die gesetzlichen Kassen kritisieren an dem Vorhaben, dass sie dadurch ihren sozialstaatlich animierten Versorgungsauftrag nicht mehr in dem gleichen Maß wie zum jetzigen Zeitpunkt nachkommen könnten. Kartellamts-Präsident Andreas Mundt wirft aber dagegen ins Gewicht, dass bei keiner eingreifenden Kontrollmacht, die Kassen ihre Nachfragemacht zu sehr ausnutzen könnten. Es besteht die Gefahr, dass durch die Rabattverträge mit der Arzneimittelindustrie kleinere und eventuell innovative Pharmaunternehmen vom Markt gedrängt werden könnten.

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