Wechsel in private Krankenversicherung soll erleichtert werden

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Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung soll leichter werden. So wird die Wartefrist beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze verkürzt.

Der nächste Schritt in der Gesundheitsreform, nach Erhöhung der Beiträge, soll der leichtere Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung sein.
So hat im Jahr 2007 die große Koalition aus SPD und CDU/CSU die Wartefrist von einem Jahr auf drei Jahre, beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze von 4162,50 Euro, nach oben gesetzt, um das Abwandern von Besserverdienern aus den gesetzlichen Kassen zu erschweren. Diese Änderung soll jetzt wieder rückgängig gemacht werden.
Weitere Einschnitte bei den gesetzlichen Kassen plant unser Gesundheitsminister bei den Zusatztarifen. So soll der Forderung der FDP, dieses Geschäft wieder vollkommen in die Hände der privaten Krankenkassen zu geben, nachgekommen werden. Das damalige Ziel der großen Koalition war es, den Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu stärken. Nun soll eine klarere Abgrenzung zwischen den Wahltarifen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung vorgenommen werden.
Noch offen bleibt, ob es auch zukünftig zu Leistungskürzungen innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen kommen wird. Gerade auf dem Gebiet der Homöopathie ist deren Wirkung wissenschaftlich nicht bewiesen. Deshalb wird geprüft ob diese nicht doch wieder aus dem Leistungskatalog zu entfernen seien.

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