Härtefall: Krankenkassen-Zusatzbeiträge zahlt Jobcenter

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Wenn Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, haben ihre Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Kommt es dadurch zu einer medizinischen Unterversorgung, zahlt im Härtefall Hartz IV-Empfängern das Jobcenter den Zusatzbeitrag.

Seit Anfang des Jahres ist das Thema Zusatzbeiträge in aller Munde. Durch die katastrophale finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen, wollen diese nun Zusatzbeiträge erheben. Kommt eine Krankenkasse, mit dem ihr aus dem Gesundheitsfond zugeteiltem Budget nicht aus, dann darf sie Zusatzbeiträge von ihren Versicherungsnehmern verlangen. Mitgeteilt werden muss dies den Mitgliedern mindestens vier Wochen vor Fälligkeit. Sobald man den Bescheid bekommen hat, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt dabei zwei Monate. Die geforderten Zusatzbeiträge muss er dann nicht zahlen. Der Beitrag kann bis zu einem Prozent des Einkommens betragen. Besonders hart trifft die Regelung der Zusatzbeiträge die sozial schwächer Gestellten. Denn auch Hartz IV-Empfänger müssen Zusatzbeiträge entrichten. Hier gibt es allerdings Ausnahmen. Sollte ein Hartz IV-Empfänger die Krankenkasse aufgrund der Einführung der Zusatzbeiträge wechseln wollen, bekommt aber in einer anderen Krankenkasse eine bestimmte medizinische Behandlung, auf die er angewiesen ist, nicht, dann liegt ein sogenannter Härtefall vor. In solchen Fällen übernimmt das Jobcenter den Sonderbeitrag,um den Betroffenen vor einem Kassenwechsel zu bewahren.

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