Entlastungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010

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Das neue Bürgerentlastungsgesetz beschert den Deutschen, pünktlich zum Beginn des neuen Jahres, steuerliche Erleichterungen nicht nur für Aufwendungen in der Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch bei der Altersvorsorge.

Bei den deutschen Bundesbürgern bestimmt bereits seit Monaten die Wirtschaftskrise das Denken. Mit dem neuen Bürgerentlastungsgesetz will die Bundesregierung anscheinend einen Teil der Ängste und Sorgen der Bürger zerstreuen. Tatsächlich beträgt die jährliche Steuerentlastung für die Bürger in etwa 10 Milliarden Euro. Hauptbestandteil sind die erhöhten Steuerfreibeträge um 400 Euro für die Aufwendungen durch Kranken- und Pflegeversicherung. So ist der Höchstbetrag für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte auf 1900 Euro und für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen auf 2800 Euro gestiegen. Eine Krankenversicherung sowie auch eine Pflegeversicherung gehören zum Existenzminimum und dürfen nicht länger besteuert werden. Daneben können jetzt auch Aufwendungen für Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeit-, Unfall-, Risikoleben sowie freiwillige Pflegeversicherungen künftig als Sonderausgaben abgesetzt werden, solange der Höchstbetrag noch nicht voll ausgeschöpft ist. Damit wird auch eine private Altersvorsorge wieder attraktiver gemacht. Ausnahmen gibt es aber auch hier und so können Aufwendungen für Chefarztbehandlung oder die Nutzung von Einzelbettzimmer nicht abgesetzt werden. Was sich im ersten Moment als tolle Erleichterung anhört, muss aber auch finanziert werden. Und so werden die so eingesparten Kosten an anderer Stelle wieder eingefordert. Denn diese Einsparungen fehlen vor allem den Kommunen. Diese müssen dadurch entweder neue Schulden in Kauf nehmen oder an anderer Stelle höhere Gebühren oder Steuern von ihren Bürgern und ortsansässigen Unternehmen einfordern.

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