Gesetzliche Rentenversicherung am Ende - Altersarmut befürchtet
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Durch neue Gesetze könnte das Problem der Altersarmut noch steigen. Sind bisher erst wenige Senioren von der staatlichen Grundsicherung betroffen, lassen neue Bestimmungen eine Trendwende dahingehend vermuten. Ist die gesetzliche Rentenversicherung damit am Ende?
Bisher sind es erst wenige Rentner, die von der staatlichen Grundsicherung leben müssen, doch leider ist eine Trendwende absehbar. So werden die Pläne der neuen Koalition zur Bekämpfung der Altersarmut auf Stärkste vom Präsidenten des Deutschen Rentenversicherung Bundes kritisiert. Im Koalitionsvertrag zwischen schwarz-gelb werden nämlich nur die Vollzeitarbeitnehmer in Betracht gezogen aber alle anderen Gruppen bleiben außen vor.
Doch gerade um die Vollzeitarbeitnehmer müsse man sich weniger Sorgen machen. Risikogruppen, wie Selbständige oder Hartz-IV-Empfänger, die bisher wenig oder noch gar keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, sind aber diejenigen die von der Altersarmut betroffen sein werden. Das macht auch deutlich, dass eine private Altersvorsorge wichtiger denn je ist.
Die staatliche Grundsicherung beträgt 700 Euro und bisher sind lediglich 2 Prozent der Senioren betroffen. Aber bei wachsendem Niedriglohnsektor und die Entwicklung hin zu unterbrochenen Erwerbslaufbahnen, wird diesen Prozentsatz wohl noch steigen lassen. Besonderes Problem stellen dabei die sogenannten Minijobs dar. Durch diese fallen zahlreiche sozialversicherungspflichtige Jobs einfach weg. In vielen Branchen ist es heute schon Gang und Gäbe, Arbeitsstellen auf Minijobs aufzuteilen. Deshalb wird besonders der Punkt im Koalitionsvertrag kritisiert, dass Minijob-Verdienstgrenzen nun auch noch auf 600 Euro angehoben werden soll. Das wird die Tendenz dahingehend eher noch verstärken. Sollte aber der Niedriglohnsektor auf 50 Prozent und mehr ansteigen, bricht das gesamte Alterssicherungssystem zusammen.
Zusätzliche Belastungen kommen auf unsere Rentner zu, wenn auch noch der Arbeitsgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung weg fällt. Dann müssen Beitragssteigerungen allein von den Senioren getragen werden.
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