Neue SV-Größen machen private Krankenversicherung attraktiver

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Da jedes Jahr die Sozialversicherungsrechengrößen neu berechnet werden müssen, steht dies auch für 2010 wieder an. Insbesondere die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bedeutet große Nachteile für Besserverdienende in der GKV und macht einen Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll.

Ab 2010 kommt eine Beitragserhöhung für die Kranken- und Rentenversicherung, in Verkleidung einer höheren Beitragsbemessungsgrenze, auf Besserverdienende zu. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenzgröße, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge erhoben werden. Danach steigen die Beiträge nicht weiter an. Dieser Beschluss, eine der letzten großen Entscheidungen der großen Koalition, bedeutet daher für Betroffene insgesamt eine finanzielle Zusatzbelastung von 31 Euro. So müssen alle diejenigen, die im nächsten Jahr mehr als 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten verdienen, 19.90 Euro monatlich zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für die Krankenversicherung liegt die neue Grenze bundesweit bei 3750 Euro und bedeutet somit ein Mehr von 11,18 Euro pro Monat. Auch die Versicherungspflichtgrenze der GKV wird um 112,50 Euro auf 4162,50 Euro angehoben. Wer aber mehr verdient, dem ist freigestellt zur privaten Krankenversicherung zu wechseln. Eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung hat viele Vorteile, insbesondere hinsichtlich der besseren Leistungen, wie zum Beispiel eine freie Arztwahl oder alternativer Behandlungsmethoden. Durch die erhöhten Kosten kommt, gerade für Besserverdienende, noch ein zusätzlicher Grund für eine Mitgliedschaft in die PKV hinzu. Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung muss man aber beachten, dass man die vorgegebenen Fristen einhält. So bleiben einem Selbstständigen lediglich eine Zeitspanne von drei Monaten, um in die PKV zu wechseln. Ähnlich verhält es sich mit Studenten, auch hier beträgt die Entscheidungszeit drei Monate. Als Arbeitnehmer muss man bereits drei Jahre ein Jahresentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze bezogen haben, um in die PKV wechseln zu können.
Zu den neuen Bestimmungen zählt aber auch ein Anstieg der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße, um monatlich 35 Euro. Damit wird insbesondere Härtefällen eine Befreiung von der Praxisgebühr sowie von Zuzahlungen zu Arzneimitteln erleichtert. Diese Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen Brutto-Arbeitseinkommen von vor zwei Jahren.

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