Verzicht auf Zuschuss- gesetzliche Krankenversicherung weist auf Bonusheft hin
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Seit vier Jahren müssen gesetzlich Versicherte bei ihrem Zahnersatz und besonderen zahnmedizinischen Behandlungen mit einem Festzuschuss der Kassen auskommen. Dieser richtet sich nicht nach den Kosten, sondern vielmehr nach dem individuellen Zahnarzt- Befund. Die Krankenkassen haben für jeden Befund eine Regelversorgung festgesetzt, der bis zur Hälfte vom Festzuschuss abgedeckt werden. Die anderen 50 Prozent gehen zu Lasten des Versicherten. Mit einem Bonus für regelmäßige Untersuchungen können Kosten reduziert werden.
Die Krankenkassen belohnen die Eigenverantwortung ihrer Versicherten und stellen Bonushefte aus, die auch bei den Zahnärzten erhältlich sind. Der Patient, der seine Zahngesundheit ernst nimmt, erhält einen Bonus in seinem Heft, mit dem sich der Kassenanteil an der Regelversorgung auf bis zu 65 Prozent steigen lässt.
Wer über einen Zeitraum von zehn Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht, erhält einen Zuschlag von 30 Prozent. Mit immerhin 20 Prozent kann der Kassenpatient rechnen, der fünf Jahre lang regelmäßig seinen Zahnarzt aufsucht.
Plus des Bonussystems: für Vorsorgeuntersuchungen muss der Patient nicht einmal seine Quartalsgebühr entrichten. Der Arztbesuch wird im Bonusheft dokumentiert. Dieses muss der jeweiligen Krankenkasse vorgelegt werden, damit der Versicherungsnehmer vom zusätzlichen Zuschlag profitieren kann.
Doch wie jüngst Umfragen einer Krankenkasse ergaben, ist der Bundesbürger nicht nur impffaul, sondern nutzt auch nicht die finanziellen Vorteile von Bonusvarianten. So verzichtet jeder vierte deutsche Kassenpatient darauf, seine Vorsorgeuntersuchungen auch im Bonusheft eintragen zu lassen. Werden zu einem späteren Zeitpunkt Kosten fällig, ist es meist schwer, nachträglich an die begehrten Nachweise zu kommen. Durch Nachlässigkeiten verschenken die Betroffenen Jahr für Jahr bares Geld.
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