Brust- OP für Transsexuellen- gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten

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Ein 51 Jahre alter Brite, der im falschen Körper „wohnt“, bekommt nun endlich eine Brust auf Kosten der Krankenkasse. Stolze 6.000 Euro soll die Brustoperation kosten, nachdem Versuche fehlgeschlagen waren, durch gezielte Hormonbehandlungen zu zwei „normalen“ Brüsten zu gelangen.

Statt dessen waren diese unansehnlich nach außen gewachsen, sodass der Transsexuelle, der mit einer Deutschen verheiratet war, mit dem Ergebnis nicht leben konnte. Vor einem Gericht in Hannover wollte er nun durchsetzen, dass seine Krankenkasse die Kosten für eine Brust- OP übernimmt. Das Sozialgericht sollte den Fall beurteilen, doch bevor es zu einem Richterspruch kam, konnte man sich letztendlich über die Kostenübernahme einigen.
Die Krankenkasse des Briten, der sich als Frau fühlt, wird nun in Leistung treten, weil ein medizinisches Gutachten für die Notwendigkeit der Operation eintritt. Zu beurteilen war, ob dieser Eingriff von kosmetischer Natur ist, oder dazu dienen soll, eine körperliche Entstellung zu beseitigen. Die Krankenversicherung zeigte sich zunächst zahlungsunwillig und begründete die Entscheidung damit, dass Menschen mit zu großen oder zu kleinen Brüsten einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen und nicht zwingend unters Messer müssen. Doch leidet der Transsexuelle nicht unter seinem Körper, sondern unter der entstellenden Wirkung der deformierten Brüste. Die Kasse machte nun einen Schritt nach vorn und will nun für die Kosten aufkommen.
Die Unterleibsoperation des Transsexuellen wird aller Voraussicht nach ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt, da die nötigen Voraussetzungen für die Geschlechtsumwandlung vorliegen. Grundsätzlich gilt: Liegt eine körperliche Anomalie vor, die eine entstellende Wirkung hat, kommt die Krankenkasse unter Umständen für die Kosten einer Operation auf.

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