Hautkrebsvorsorge der gesetzlichen Krankenversicherung- Krankenkassen leisten unterschiedlich
100% kostenlos
Erst seit rund einem Jahr bezahlen die Krankenkassen eine Hautkrebsvorsorge. Es besteht für Versicherungsnehmer ab 35 Jahren die Möglichkeit, alle zwei Jahre einen Check machen zu lassen. Einige Krankenkassen haben das Leistungsspektrum erweitert.
Angesichts der steigenden Zahlen von Hautkrebserkrankungen hierzulande, rücken Vorsorgeuntersuchungen stärker in den Mittelpunkt von Ärzten, denn bei einer frühzeitigen Erkennung fallen die Heilungschancen gut aus. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann selber entscheiden, bei welchem Mediziner die Vorsorgeuntersuchung vorgenommen wird.
Zum einen darf ein Allgemeinmediziner diese Untersuchung durchführen und andererseits können Frauen diesen Check beim Frauenarzt vornehmen lassen. In der Regel empfiehlt sich aber eine umfassende Untersuchung beim Hautarzt. Seit Juli des vergangenen Jahres werden für Untersuchungen beim Dermatologen für Kassenpatienten keine Kosten fällig, wenn der Patient älter als 35 Jahre ist. Das Hautkrebsscreening darf dann alle zwei Jahre kostenfrei durchgeführt werden. Doch hierbei gibt es grundlegende Unterschiede zwischen den Kassen.
Einige Betriebskrankenkassen wie auch andere gesetzliche Kassen bieten den Check auch für jüngere Mitglieder oder in jährlichen Abständen kostenlos an. Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte bei seiner Krankenkasse nachfragen, ob auch diese erweiterten Leistungen bei der Hautkrebsvorsorge angeboten werden. Bei der herkömmlichen Vorsorgeuntersuchung werden zudem keine Praxis- Gebühren fällig. Bietet eine Krankenkasse zusätzliche Untersuchungen an, sollte man sich erkundigen, ob eine Überweisung für den Dermatologen benötigt wird, wenn diese kostenfrei sein soll. Jedoch bezahlen die Kassen lediglich Untersuchungen, die mit einer herkömmlichen Lampe durchgeführt werden. Für die aufwendigere Untersuchung mittels eines Auflichtmikroskops, mit dem auch tiefer gelegene Hautschichten untersucht werden können, verlangen viele Ärzte eine Zuzahlung von 15 Euro von Kassenpatienten. Der untersuchende Mediziner ist verpflichtet, vor der jeweiligen Behandlung über die Zuzahlung aufzuklären. Nur wenige Krankenkassen übernehmen diese Kosten im Rahmen eines erweiterten Leistungsangebots.
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