Im Ruhestand nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert
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Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Berufsleben aus, ist längst nicht geklärt, wie es mit dem Krankenversicherungsschutz weiter geht. So werden besondere Bedingungen für eine Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorausgesetzt.
An erster Stelle steht eine Mindestversicherungszeit und wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu wenigstens 90 Prozent Versicherungsnehmer einer Krankenkasse war, kann als Pflichtversicherter in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Nicht entscheidend ist dabei, in welcher Form der Versicherte während seiner Erwerbszeit bei einer der Krankenkassen versichert war- sei es als freiwillig gesetzlich Versicherter oder als Pflichtmitglied.
Angerechnet auf die Vorversicherungszeit werden aber auch Zeiträume, in denen man über die Familienversicherung abgesichert war und Versicherungsverhältnisse aus der ehemaligen DDR. Nicht unproblematisch wird es meist dann, wenn diese Mindestzeiten nicht erreicht werden. Aber auch privat versicherte Rentner und freiwillig gesetzlich Versicherte müssen alle Beiträge für die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Wem dies aus wirtschaftlicher Sicht schwer fällt, kann einen entsprechenden Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen, um einen Zuschuss zu bekommen. Pflichtversicherte zahlen ebenfalls in die Krankenversicherung der Rentner ein, wobei der jeweilige Rentenversicherungsträger die Beträge an die Krankenkassen abführt und 50 Prozent der Kosten übernimmt.
Freiwillige Mitglieder und privat Versicherte zahlen Beiträge selbst. Die Beitragsberechnung orientiert sich aber auch daran, ob der freiwillig Versicherte über Zusatzeinnahmen aus Vermietung oder Verpachtung verfügt. In diesen Fällen wird kein Zuschuss vom Rentenversicherungsträger gezahlt. Erhält ein Pflichtversicherter eine Betriebsrente, müssen die Beiträge für die Krankenkasse aus dem eigenen Budget bezahlt werden, wie es bei freiwillig versicherten Rentnern der Fall ist.
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