Besserverdiener sollen höhere Kosten für die Krankenversicherung tragen
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Sie gehörte wohl zu den letzten Entscheidungen der „alten“ Regierungskoalition: Höhere Bemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung. In Zukunft sollen Besserverdienende höhere Sozialbeiträge leisten und dies bis zu 31 Euro monatlich. Auf diese Weise kommen „getarnte“ Beitragserhöhungen durch die Hintertür auf diese Zielgruppe zu.
So wurde noch unter der Federführung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung um 100 Euro auf jetzt 5.500 Euro für den Westen Deutschlands und 4.650 Euro für den Osten angehoben. Beim gesetzlichen Krankenversicherungsschutz erhöht sich die Bemessungsgrenze einheitlich für die gesamte Bundesrepublik um 75 Euro auf 3.750 Euro monatlich.
Sollte der bisherige Einheitsbeitragssatz von 14,9 Prozent beibehalten werden, muss ein Besserverdiener mit monatlichen Mehrkosten von 11,18 Euro rechnen. Der Arbeitgeber muss ebenfalls einen Teil der erhöhten Kosten tragen. Zusammen genommen ergeben sich für die Renten- wie auch Krankenversicherung Mehrkosten in Höhe von 31,08 Euro.
Bereits ab 2010 sollen diese neuen Werte gelten und zugrunde gelegt wird der Anstieg des Brutto- Arbeitseinkommens aus dem Jahr 2008 um 2,25 Prozent.
Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wurde ebenfalls erhöht. Diese steigt von 4050 Euro auf 4162,50 Euro monatlich. Wer mehr verdient, hat dann die Gelegenheit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Verpflichtung, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben besteht immer dann, wenn der Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Auch der Bund muss tiefer in die Tasche greifen, denn durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen entstehen Mehrausgaben, die für die Kranken- und Pflegeversicherung von Hartz- IV- Empfängern gezahlt werden müssen. Aller Voraussicht nach liegen diese Mehrkosten bei rund 89 Millionen Euro im kommenden Jahr.
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