Praxen unzureichend auf elektronische Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherung eingestellt
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In diesen Tagen ging die elektronische Gesundheitskarte auf ihren Testlauf und in der Region Nordrhein wurde sie an die gesetzlich Versicherten ausgegeben. Die dortigen Krankenkassen weisen ihre Versicherten darauf hin, dass die bisherigen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit nicht verlieren.
Doch ist auch mit Problemen angesichts der Tatsache zu rechnen, dass
selbst in der Testregion längst nicht alle Arztpraxen und Krankenhäuser mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet sind, die in der Lage sind, beide Kartentypen auch zu lesen. In den angrenzenden Bundesländern und in der Region Westfalen, die als nächste die elektronische Gesundheitskarte bekommen sollen, sind nicht einmal entsprechende Verhandlungen über die Lesegerätepauschalen abgeschlossen.
Bis zum offiziellen und endgültigen Start der Karte im Sommer 2011, funktioniert diese nicht anders als die konventionelle Krankenversichertenkarte. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die elektronische Karte mit einem Foto des Versicherten ausgestattet ist, um einem Missbrauch zuvorzukommen.
Noch ist die Karte ein heiß diskutiertes Thema und auch jetzt, einige Tage nach dem Start am 1. Oktober, trifft die elektronische Gesundheitskarte längst nicht auf eine breite Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung.
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