Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert Kosten für Zahnersatz
Seit rund vier Jahren gelten für gesetzliche Krankenkassen neue Regelungen beim Zahnersatz. Doch nicht immer sind zwingend höhere Kosten damit verbunden. Diese sind nur dann fällig, wenn der Kassenpatient einen Zahnersatz verlangt, der aufwendiger ausfällt, als zahnmedizinisch unbedingt erforderlich.
Vielmehr stehen mehr Wahlmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte zur Verfügung, die sich am befundorientierten Festzuschusssystem der Krankenkassen orientieren. Nur derjenige, der ein Plus beim Zahnersatz oder bei zahnmedizinischen Behandlungen fordert, muss dafür auch mehr zahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nicht grundsätzlich die Hälfte beim Zahnersatz, sondern lediglich 50 Prozent für die Regelversorgung.
Als Orientierungspunkt für die Kassenleistungen dient der Befund des behandelnden Zahnarztes. Der Festzuschuss bleibt dem Kassenpatienten in jedem Falle erhalten, auch wenn höherwertige Materialien gewünscht werden.
Wer grundsätzlich Kosten einsparen will, kann vom Bonussystem der Kassen profitieren. Wer eigenverantwortlich seine Zähne pflegt und regelmäßig zum Zahnarzt geht und dies wenigstens einmal jährlich, kann sich dies mit einem Stempel im Bonusheft bestätigen lassen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt Zahnersatz notwendig, gibt es über den Festzuschuss der Kasse hinaus einen weiteren Zuschuss. 20 Prozent winken demjenigen, der fünf Stempel in kontinuierlicher Reihenfolge vorweisen kann. Einen gar 30- prozentigen Zuschuss bekommt der Versicherungsnehmer für regelmäßige Kontrolluntersuchungen innerhalb von zehn Jahren.
Jedoch beziehen sich diese Prozentangaben nicht auf alle Kosten aus der Regelversorgung, sondern auf den halb so hohen Festzuschuss der Kassen. Somit steigt die Leistung der Krankenkassen nicht auf 70 oder 80 Prozent, sondern lediglich auf 60 oder 65 Prozent der gesamten Kosten aus der Regelversorgung.
Wer vom Bonussystem der Krankenkassen profitieren will, sollte sich ein solches Bonusheft besorgen und auch im Interesse der eigenen Zahngesundheit regelmäßig, wenigstens einmal im Jahr, seinen Zahnarzt aufsuchen. Wer seinen Zahnarzt wechselt, sollte sich das Bonusheft aushändigen lassen und es vom neuen Zahnarzt weiterführen lassen.
Eine bis zu 100-prozentige Kostenerstattung der zahnmedizinischen Behandlungen erhält man jedoch nur über eine Zahn-Zusatzversicherung.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Gesetzliche Krankenversicherung
Stimmt es, dass die Kasse Brillengestelle bezahlt?
Wer ist pflichtversichert?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
