Beiträge für die Krankenversicherung ab 2010 absetzbar
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Es wird eine Premiere sein: erstmalig kann man ab dem kommenden Jahr die Beitragszahlungen für die Krankenversicherung wie auch für die Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Dies ist unter anderem ein Ergebnis des Bürgerentlastungsgesetzes vom Juni diesen Jahres. Nutznießer sollen dann Versicherte der Krankenkassen sein, wie auch Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung.
Jedoch ist zu bedenken, dass steuerliche Erleichterungen in unterschiedlichem Umfang winken. Ohne weitere Einschränkungen können dann alle Beiträge für die private und gesetzliche Pflegeversicherung beim Fiskus geltend gemacht werden.
Einige Besonderheiten gelten jedoch bei der Absetzbarkeit der Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Vom steuerlich relevanten Beitrag werden pauschal bei allen Versicherungsnehmern vier Prozent abgezogen, sofern ein Anspruch auf Krankengeldzahlung besteht. Jedoch können Kosten für einen Wahltarif bei den gesetzlichen Krankenkassen wie auch private Krankenzusatzversicherungen nicht berücksichtigt werden. Wer seinen gesetzlichen Versicherungsschutz privat erweitern möchte, wie etwa durch eine Chefarztbehandlung, kann nicht von steuerlichen Erleichterungen profitieren.
Wer privat versichert ist, kann seine Beitragskosten in dem Umfang von der Steuer absetzen, die dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Zusätzliche Leistungen sind hier ebenso nicht zu berücksichtigen.
In welchem Umfang Einsparungen für den privat Versicherten winken, kann das jeweilige Versicherungsunternehmen individuell errechen. Plus der neuen Variante: erstmalig besteht für Privatversicherte die Chance, die Verträge aller Familienangehörigen anrechnen zu lassen und dies in unbegrenzter Höhe. Somit wird die neue Regelung für privat Versicherte weitaus mehr Einsparmöglichkeiten bringen, als für Kassenmitglieder.
Obergrenzen für die Absetzbarfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht zu fürchten. Für andere Vorsorgeaufwendungen gelten jedoch Regelungen, die sich an den Kosten für die Gesundheit orientieren. Übersteigen die Beiträge für Pflege- und Krankenversicherung den ab 2010 relevanten Beitrag von 1.900 Euro bei Alleinstehenden und 2.800 Euro bei Selbstständigen, können zusätzlich andere Versicherungsbeiträge berücksichtigt werden. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften gilt der doppelte Betrag.
Hierbei gilt ein Tipp: Bei der Steuererklärung sollten alle Beiträge eingetragen werden, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die alte oder die neue Regelung im Einzelfall günstiger ausfällt.
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