Gesundheitspolitik- Verbände fordern Korrekturen bei der Krankenversicherung
100% kostenlos
Es war voraus zu sehen: die Bundestagswahl war der Stichtag für viele Verbände, Nachbesserungen im Gesundheitswesen zu fordern. Allen voran meldete sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu Wort. Er fordert, dass die Krankenkassen gestärkt wie auch weiter entwickelt werden sollen, um unter anderem den Wettbewerb und eine nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten.
Die finanzielle Situation des Gesundheitsfonds nimmt für die Krankenkassen einen besonderen Stellenwert ein, denn auch die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes sieht den Gesundheitsfonds durch die Finanzkrise in arger Bedrängnis. Die Rede ist von einer Verschuldung, die in diesem Jahr zwischen zwei und drei Milliarden Euro liegen soll. Die Ersatzkassen fordern gar, einen eventuellen Zusatzbeitrag, den die gesetzlich Versicherten zahlen müssten, in einen Sonderbeitrag umzuwandeln. Dieser soll dann gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Parallel dazu wird der Forderungskatalog durch den Ruf nach einer Korrektur des Risikostrukturausgleichs und nach mehr Freiheiten bezüglich der Hausarztverträge ergänzt.
Anders wertet der Verband der privaten Krankenversicherung die aktuelle politische Situation und die damit verbundenen Neuerungen, die recht bald ins Haus stehen werden. Er verspricht sich einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung, ohne dass tendenziell eine so genannte Staatsmedizin befürchtet werden muss.
In welche Richtung sich letztendlich Reformen durchsetzen werden, bleibt abzuwarten, doch kommen bereits Signale, dass Verhandlungen bereits geplant sind, die sich mit der Gesundheitspolitik auseinander setzen werden.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Gesetzliche Krankenversicherung
Stimmt es, dass die Kasse Brillengestelle bezahlt?
Wer ist pflichtversichert?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
