Nur geringer Zuschuss der Krankenkasse für Spezial-Hilfsmittel

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Nicht immer reichen Standard-Hörgeräte und andere herkömmliche Hilfsmittel aus, um die individuellen Beschwerden eines Patienten zu lindern. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann nicht immer darauf hoffen, dass die Krankenkassen die Kosten dafür in voller Höhe übernehmen.

So kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmern und Krankenkassen. Werden spezielle Hilfsmittel benötigt, müssen die Kassen nicht alles voll übernehmen. Wer erwerbstätig ist, kann auch nicht vom jeweiligen Rentenversicherungsträger verlangen, dass dieser für die Restkosten aufkommt.

In einem konkreten Fall hatte ein gesetzlich Versicherter vor einem Sozialgericht geklagt, weil er hohe Restkosten für ein spezielles Hörgerät allein bezahlen sollte. Das wurde erforderlich, weil ohne dieses teure medizinische Hilfsmittel am Arbeitsplatz keine reibungslose Kommunikation möglich war. Die Krankenkasse weigerte sich jedoch, die vollen Kosten zu übernehmen und auch das Sozialgericht entschied, dass der Arbeitnehmer allein für die restlichen Kosten aufkommen muss.

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