Milliardeneinsparungen bei Krankenkassen möglich
100% kostenlos
Die Gesundheitskosten bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind enorm angestiegen und einen entscheidenden Posten nehmen Arzneimittel ein. Doch bei genauem Hinsehen sind in gerade in diesem Bereich Einsparungen möglich, die in die Milliarden gehen.
Einsparregelungen und sogar Gesetze konnten bislang nicht bewirken, dass die Krankenkassen an Ausgaben sparen und somit gehören die Kosten für Medikamente zu den Bereichen mit den höchsten Zuwachsraten. Die Zahlen für diese Kalkulationen basieren auf Erkenntnissen des Arzneiverordnungs- Reports 2009. Wirksame Gesetzesmaßnahmen könnten beispielsweise durch objektive und zentral gesteuerte Preisverhandlungen mit den Medikamentenherstellern effizienter umgesetzt werden. Die Folge wären enorme Einsparungen in diesem Segment. Erschwerend kommt für die Krankenkassen hinzu, dass Impfkosten in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich das Budget belasten.
Im internationalen Vergleich liegen die Preise für in Deutschland verschriebene Medikamente höher als bei unseren Nachbarn, ohne dass dafür Gründe vorliegen. Teure Präparate scheinen sich als zusätzliche Kostentreiber zu erweisen, wobei man diese ohne weiteres durch günstigere Arzneien ersetzen könnte, die in der Zusammensetzung adäquat sind.
Als halbwegs erfolgreich erwiesen sich die gesetzlichen Kostenbremsen bei den Nachahmer- Medikamenten, den so genannten Generika. Fazit: Nach wie vor werden Kostendämpfungsbeschlüsse nicht so in die Tat umgesetzt, wie es der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hatte. Aus diesem Grunde werden die Kassen wohl auch noch in Zukunft mit enormen Ausgaben für teure Medikamente leben müssen.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Gesetzliche Krankenversicherung
Stimmt es, dass die Kasse Brillengestelle bezahlt?
Wer ist pflichtversichert?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
