Bürgerentlastungsgesetz- Beiträge zur Krankenversicherung ab 2010 absetzbar

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Das im Juni beschlossene Bürgerentlastungsgesetz soll gewährleisten, dass nahezu alle Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung beim Fiskus steuerlich absetzbar werden. Als uneingeschränkt absetzbar gelten dann die Beiträge für die Pflegeversicherung. Dies betrifft gesetzlich wie auch privat Versicherte. Mit einigen Einschränkungen müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen. Hier gilt, dass pauschal vier Prozent vom steuerlich bedeutsamen Betrag abgezogen werden, wenn ein Anspruch auf Krankengeld vorlag.

Weiterhin nicht von der Steuer können die Beiträge für Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung und für Zusatzversicherungen abgesetzt werden. Wer privat krankenversichert ist, kann all die Kosten steuerlich geltend machen, die im Rahmen des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart wurden. Auch hierbei muss mit Einschränkungen gerechnet werden. Zusatzleistungen und Beitragsanteile für Krankengeld gelten nicht als abzugsfähig. Privat Versicherte können von ungleich größeren Einsparmöglichkeiten ausgehen, denn alle Verträge, also die des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners und der Kinder, werden dann unbegrenzt steuerlich anerkannt. Auf diese Weise wird ein entsprechender Ausgleich zur beitragsfreien Mitversicherung aller Familienmitglieder der gesetzlichen Kassen geschaffen. Zwar soll es für die Absetzbarkeit der Beiträge dann keine Obergrenze mehr geben, doch werden alle anderen Vorsorgeaufwendungen einbezogen wie etwa für eine private Unfallversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung. Werden ab 2010 gültige Beitragsgrenzen nicht überstiegen, hat der Versicherte die Chance, auch andere Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen.

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