Trotz Einheitsbeitrag- gesetzliche Krankenversicherung bietet Unterschiede
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Seit Beginn des Jahres 2009 gilt bei den Krankenkassen der einheitliche Beitragssatz. Versicherte müssen seit diesem Stichtag ihre Krankenkasse nicht mehr einzig und allein nach dem individuellen Preisniveau favorisieren. Dennoch gibt es, wenn man die Kriterien der Kassen auf den Prüfstand stellt, Unterschiede.
Der einheitliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wurde am 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. Nur gut ein halbes Jahr später, zum 1. Juli, profitierten die Versicherten von einer allgemeinen Beitragssenkung auf 14,9 Prozent. Auf diese Weise sollten die Versicherungsnehmer finanziell entlastet werden. Dennoch, betrachtet man die zusätzlichen Leistungen der Krankenkassen wird deutlich, dass sich ein Wechsel im Einzelfall lohnen kann.
Die Kassen sind berechtigt, als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, von den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen abzuweichen. Zu den Voraussetzungen gehört jedoch, dass die Versicherungsnehmer dadurch günstiger fahren. Somit gilt, dass Krankenkassen, die ein Plus an Leistungen anbieten, durchaus gesetzeskonform handeln.
Das Spektrum an Zusatzleistungen ist groß. Geboten werden unter anderem eine Übernahme von Kosten für eine häusliche Krankenpflege und auch Leistungserweiterungen in Sachen Haushaltshilfe und die Kostenübernahme bei unterschiedlichen Kursen.
Wer sich als Kassenpatient auf die Suche nach einem individuell passenden Krankenversicherungsschutz macht, sollte alle Kriterien in die Waagschale werfen und die Angebote, trotz einheitlichen Beitrags, miteinander vergleichen. Neben der Kundenfreundlichkeit spielt auch immer eine gute Erreichbarkeit der jeweiligen Kasse eine große Rolle. Erst, wenn alle Faktoren und Zusatzangebote auf dem Prüfstand waren, sollte sich der Versicherte für eine Krankenkasse entscheiden.
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