Eltern können Bares von den Krankenkassen zurückfordern

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Praxisgebühren, Zuzahlungen für Medikamente und andere medizinischen Leistungen belasten die Haushaltskassen vieler Menschen. Wer gesetzlich krankenversichert ist und diese Kosten für seine Kinder getragen hat, kann jetzt wesentlich höhere Freibeträge dafür geltend machen, als es noch in der Vergangenheit der Fall war. Ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts hat diesen Sachverhalt jetzt klar gestellt.

So haben gesetzlich versicherte Eltern die Handhabe, für die Jahre 2004 bis 2008 je Kind und Jahr 43,20 Euro von den Krankenkassen zurück zu fordern. Zu den Voraussetzungen gehört jedoch, dass die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahreseinkommens aller Familienmitglieder gezahlt wurden Wer die maximale Belastung im Jahr berechnen will, darf je Kind 5.805 Euro vom Einkommen das angerechnet wird, abziehen. Bisher definierte die gesetzliche Krankenversicherung lediglich einen Kinderfreibetrag von 3.648 Euro.
Wer zu seinem guten Recht kommen will, kann eine rückwirkende Überprüfung beantragen, auch wenn in den betreffenden Jahren vom Kassenmitglied kein Widerspruch eingelegt wurde.

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