Selbstständige mit Hartz- IV sind bei Beitragszahlungen für die Krankenversicherung benachteiligt
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Wer zum Personenkreis derjenigen gehört, der auf eigene Rechnung arbeitet und in einen finanziellen Engpass gerät, hat in Bezug auf Beitragszahlungen für seinen Krankenversicherungsschutz das Nachsehen.
Kann ein Selbstständiger seine Krankenversicherung nicht mehr bezahlen, besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Unterstützung. Erstmals hat die Bundesregierung in diesem Punkt einen Fehler in der Gesundheitsreform eingeräumt, doch können die Betroffenen nicht darauf hoffen, dass sich daran schnell etwas ändern wird.
Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits signalisiert, dass finanziell in Not geratene Selbstständige nicht mit einer staatlichen Hilfe aufgrund einer Neuregelung in der laufenden Legislaturperiode rechnen sollten.
Von der finanziellen Härte betroffen sind in erster Linie all diejenigen, die zu den gescheiterten Freiberuflern und Kleinunternehmern gehören, die aktuell Hartz- IV beziehen und sich seit der Gesundheitsreform privat absichern müssen. Der Mindesttarif der Krankenkassen beträgt derzeit 285 Euro monatlich, wobei lediglich rund 130 Euro aus der staatlichen Kasse fließen. Die Differenz muss der betroffene Hartz- IV- Empfänger aus dem eigenen, knapp bemessenen Budget selber finanzieren.
Bei den Verhandlungen zur Gesundheitsreform war diese Problematik seinerzeit zwar bekannt, doch scheiterten Neuregelungen daran, dass sich die beiden Koalitionspartner nicht verständigen konnten. Ob sich nach der anstehenden Bundestagswahl am 27. September grundlegend etwas daran ändern wird, bleibt abzuwarten.
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