Gesetzliche Krankenversicherung zahlt keine Extras bei zahnmedizinischen Behandlungen

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Ein gesundes Gebiss gehört heute zu den Statussymbolen und umso wichtiger ist ein makelloser Zahnersatz, wenn er benötigt wird. Vorbei sind die Zeiten, in denen Löcher grundsätzlich mit Amalgam gefüllt wurden. Heute haben Patienten die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Füllungen zu wählen.

Viele Patienten verlieren bei der Vielfalt den Überblick und auch unterschiedliche Preise stehen im Raum. Doch wenn es um kosmetische Details geht, verlangen heute auch gesetzlich Versicherte einen gehobenen Standard in Sachen Zahnersatz. Früher sprach man von harten Füllungen, wo heute der Zahnarzt Einlagefüllungen verwendet, die besser bekannt sind unter der Bezeichnung Inlays oder Onlays. Zudem steht Amalgam seit vielen Jahren unter Verdacht, unangenehme Beschwerden wie Sehstörungen und Kopfschmerzen zu verursachen.
Harte Füllungen hingegen wie Gold oder Keramik, sind durch eine hohe Haltbarkeit gekennzeichnet und können bis zu 30 Jahre lang halten. Bevor sich der Patient für eine besondere Füllung entscheidet, ist
eine Rücksprache mit der Krankenkasse zu führen, denn die tritt lediglich für eine Grundversorgung ein. Höherwertige Kompositfüllungen werden nur dann von der Kasse bezahlt, wenn eine so genannte Frontzahnbehandlung erforderlich wird, oder der Patient allergisch auf eine Amalgamfüllung reagiert. Jedes Extra muss der Patient aus der eigenen Tasche bezahlen. Ebenso verfahren die Kassen, wenn Hartfüllungen aus Keramik oder Gold gewünscht werden und die gesetzliche Krankenversicherung zahlt lediglich einen Betrag, der vergleichbar mit dem einer Amalgamfüllung ist.
Doch nicht immer stellen hochwertige Leistungen wie Inlays auch gleichzeitig eine bessere Behandlungsmethode im Einzelfall dar. Daher reicht vielen Menschen der Basisschutz der Kassen aus. Reine Privatleistungen wie ein Inlay stellen nicht automatisch eine bessere oder zahnschonendere Behandlungsform dar.

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