Schweinegrippe- Kostenübernahme für dringende Verdachtsfälle
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Die Diskussionen über die künftigen Kosten zur Eindämmung der Schweinegrippe und Schutzmaßnahmen reißen nicht ab. Aktuell kommen von Seiten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung Empfehlungen, bei Verdachtsfällen die Kosten für einen Schnelltest zu übernehmen und dies im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips.
Dies soll dann gelten, wenn der behandelnde Arzt einen konkreten Verdacht äußert. Patienten sollen in diesen Tagen umfassend darüber informiert werden. Wird ein solcher Schnelltest durchgeführt, erhält der Patient vor Ort eine Rechnung darüber, die bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden muss. Geplant ist derzeit auf der Basis der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die einzelnen Bundesländer von der Pflicht zu entbinden, die hohen Impfkosten, die im Zusammenhang mit einer Pandemie stehen zu entbinden.
Stattdessen sollen die Kassen für die unvorhergesehenen Kosten aufkommen. Der am 1. Januar 2009 eingeführte Gesundheitsfonds basiert auf der Grundlage, dass die einzelnen Krankenkassen das Ausgabenrisiko und der Fonds das Einnahmenrisiko tragen soll. Auf diese Weise sollen die Kassen aktiv Einfluss auf die Ausgabenentwicklung nehmen können. In welcher Größenordnung jedoch der Posten Zusatzkosten aussehen wird, kann aktuell noch nicht eindeutig beantwortet werden und vielfach werden Stimmen laut die fordern, dass sich die Bundesländer an den Kosten beteiligen müssen, wie es eigentlich in Pandemiefällen vorgesehen ist.
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