Europäische Krankenversicherungskarte gilt ab sofort auch in Kroatien
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Die gängige Praxis war, dass sich Kroatienurlauber von ihrer Krankenkasse einen Auslandskrankenschein mitgeben lassen mussten, um für eventuelle Erkrankungen gerüstet zu sein.
Doch ab sofort greift die Regelung, dass die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auch in Kroatien zum Einsatz kommen kann. Auf der Rückseite der Karte befindet sich dieser Zusatz und wer sich nicht sicher ist, sollte schnellstens vor seinem Urlaub die Krankenkasse aufsuchen, um vom gesetzlichen Versicherungsschutz am Urlaubsort profitieren zu können.
In vielen EU- Mitgliedsstaaten gilt die EHIC bereits seit fünf Jahren. Akzeptiert wird sie auch außerhalb der EU in Island, der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein. Nicht neu ist, dass gesetzlich Versicherte dennoch mit Zusatzkosten bei einer medizinischen Behandlung im Ausland rechnen müssen, da die Kassen für ein Plus bei einem Klinikaufenthalt, einer Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt und in der Apotheke nicht aufkommen. Besteht der Versicherte auf einen Krankenrücktransport, übernimmt keine gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten.
Daher gilt: wer seinen Schutz bei einem Auslandsaufenthalt ausbauen will, sollte den gesetzlichen mit einer Zusatzversicherung aufstocken, die in der Regel für wenige Euro zu vereinbaren ist und den Patienten in den Status eines Privatpatienten hebt, wenn Behandlungen im Ausland nötig werden.
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