Gesetzliche Krankenversicherung kann sich nicht mit einheitlichen Zusatzbeiträgen anfreunden

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Wohl kaum eine andere Reform hat für so viel Zündstoff gesorgt, wie die Gesundheitsreform und die damit verbundenen Neuregelungen. Traten erst zu Beginn des Jahres, am 1. Januar 2009, Neuregelungen in Kraft, fordern aktuell die Kassen mehr Bares von Besserverdienenden und wehren sich in vielen Bereichen gegen die Gesundheitsreform und insbesondere gegen den Gesundheitsfonds.

Einige Experten sprechen bereits davon, dass nach der Bundestagswahl am 27. September die Zeit reif sein wird für Veränderungen beim Gesundheitsfonds. Reichen die Mittel aus dem Fonds nicht, alle Kosten der Kassen zu decken, muss ein Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangt werden.
„Angedacht“ wird, dass kein fester und für gleich geltender Betrag gezahlt werden soll, sondern ein prozentualer Betrag vom Einkommen entrichtet werden soll, wie es beim herkömmlichen Betrag auch der Fall ist. Derzeit wird noch von keiner Krankenkasse ein solcher Zusatzbeitrag erhoben, doch aller Voraussicht nach kann sich dies schon recht bald ändern. Da die Kassen einheitliche Aufschläge wohl ablehnen werden, soll das Einkommen als Bemessungsgrundlage dienen, da pauschale Zusatzforderungen Geringverdiener zusätzlich belasten würden. Eine Forderung in Euro und Cent würde jedoch zu einem wahren Verwaltungschaos führen, dass zudem mit Mehrkosten in unvorstellbarer Höhe verbunden wäre.


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