Gesetzliche Krankenversicherung macht Vorgaben für Hilfsmittel blinder Menschen
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Wer seine Sehkraft verloren hat, muss sich unterschiedlichster Hilfsmittel bedienen, um den Alltag zu meistern. Besonders schwer haben es blinde Menschen, wenn sie sich außerhalb ihrer Wohnung fortbewegen müssen. Dann werden Hilfsmittel erforderlich, die eine Teilhabe am Leben ermöglichen können.
Doch wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte sich zunächst einmal über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme informieren, denn wird längst nicht alles von den Kassen übernommen, was das Leben von stark eingeschränkten Menschen erleichtern kann.
In der Regel benutzen stark Sehbehinderte und Blinde einen Blindenlangstock und einen Blindenführhund, um sich fortzubewegen. Keinen Anspruch haben sie jedoch auf die Kostenerstattung moderner Technik wie ein GPS- Leitsystem. Auch wenn sich blinde Versicherungsnehmer besser und sicherer damit bewegen können, wird die gesetzliche Krankenversicherung nicht dafür in Leistung treten. Vielmehr argumentiert auch das Bundessozialgericht, dass ein Hilfsmittel wie ein GPS- Leitsystem nicht zwingend erforderlich ist und bereits vorhandene Hilfsmittel wie Blindenstock und Blindenführhund ausreichen müssen.
Alle Extras, die zu einer Verbesserung der Situation dieser Zielgruppe führen, müssen demnach aus der eigenen Tasche finanziert werden.
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