Gesetzliche Krankenversicherung muss Selbstständigen wieder Krankengeld zahlen
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Die Gesundheitsreform stößt immer mal wieder auf Bedenken wie auch Ablehnung. So liegt es klar auf der Hand, dass im Laufe der Zeit der Gesetzgeber sich gezwungen sieht, das eine oder andere Gesetz nachzubessern. Zu den meist diskutierten Streitpunkten gehörte in der jüngsten Vergangenheit die Krankengeldregelung von Menschen, die auf eigene Rechnung arbeiten.
Bereits im Juni hatte sich der Bundestag für eine Korrektur einer Regelung der Gesundheitsreform entschlossen, die Selbstständige schlechter stellte als andere Versicherungsnehmer. Nun soll ab dem 1. August 2009 alles anders werden. Ab diesem Stichtag gilt wieder ein Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Kurzzeitig Beschäftigte wie auch Selbstständige haben dann wieder einen Anspruch auf Krankengeld und dies ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit. Gezahlt werden muss dafür der allgemeine Beitragssatz von 14,9 Prozent. Parallel dazu muss der freiwillig gesetzlich Versicherte eine Wahlerklärung abgeben, die den Versicherten jedoch für drei Jahre bindet.
Doch wird auch alternativ die Möglichkeit geboten, Krankengeld über einen speziellen Wahltarif der Kasse vereinbaren zu können. Fällig wird dafür ein reduzierter Beitragssatz von 14,3 Prozent, der mit einem zusätzlichen Beitrag für den Wahltarif aufgestockt wird. Plus eines Wahltarifs: es kann ein höheres Krankengeld oder auch eine früher einsetzende Zahlung vereinbart werden. Krankengeld- Wahltarife beinhalten darüber hinaus auch Chancen für Ältere. So dürfen die Kassen von dieser Zielgruppe keine höheren Beiträge verlangen, als von jüngeren Versicherungsnehmern.
Wer sich mit einer Krankengeldzahlung ab der siebten Woche zufrieden gibt, sollte beim gesetzlichen Schutz bleiben. Wahltarife beinhalten schließlich immer eine Wartezeit, in der kein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld besteht.
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