Sonderkündigungsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Kündigungen sind meist an besondere Bedingungen gebunden und auch Sonderkündigungsrechte sind mit Auflagen ausgestattet. Nicht immer weiß ein Versicherungsnehmer, dass selbst zu Beginn einer Versicherung ein solches Recht in Anspruch genommen werden kann.

Tritt ein Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenversicherung bei und diese erhöht sofort zu Beginn die Beiträge, ist ein Ausstieg problemlos möglich. So gab es einen Fall, bei der sich ein Kassenmitglied von seiner gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet hatte und zu einer anderen Kasse gewechselt ist. Zu diesem Stichtag hob die neue Krankenkasse ihren Beitragssatz an, worauf das neue Mitglied auf das Sonderkündigungsrecht verwies und die Kasse verlassen wollte. Doch widersprach die Kasse der Kündigung mit dem Argument, dass Mitgliedschaft und Beitragsanhebung auf einen Tag gefallen sind und somit das Sonderkündigungsrecht nicht in Betracht gezogen werden kann.
Doch Richter, die den Fall beurteilen mussten, kamen zu der Entscheidung, dass ein Sonderkündigungsrecht auch dann vorliegt, wenn die Mitgliedschaft und eine Beitragserhöhung auf einen Tag fallen. Der Kläger bekam Recht und konnte die Kasse wieder wechseln.

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