Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur die Hälfte für Befruchtung
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Wenn sich der Nachwuchs nicht von selber einstellen will, greifen immer mehr Paare auf die Errungenschaft der Medizin zurück. Doch nicht immer klappt es mit der Schwangerschaft, weil sich heraus stellt, dass eine Unfruchtbarkeit vorliegt. Dann bleibt nur noch eine künstliche Befruchtung. Diese Verfahren ist nach wie vor teuer und die gesetzliche Krankenversicherung trägt dann nur 50 Prozent von den Kosten, während die andere Hälfte vom Versicherten finanziert werden muss.
Wer zum Kreis der sterilen Patienten gehört, kann diesen Zustand nicht als Krankheit geltend machen. Zu dieser Auffassung kam das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Anders werten jedoch Betroffene ihre Situation, wenn es mit dem Kinderwunsch nicht klappen will und sehen in der geminderten Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung einen eklatanten Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Doch werten die Richter medizinische Maßnahmen zum Herbeiführen einer Schwangerschaft nicht als Behandlung einer Krankheit und es ergibt sich hieraus die Tatsache, dass es sich nicht um einen klassischen Versicherungsfall handelt, für die eine Krankenkasse in Leistung treten muss. Doch können vielleicht in Zukunft unfruchtbare Paare auf Leistungen für eine künstliche Befruchtung hoffen. Die Bundesfamilienministerin setzt sich verstärkt für diesen Personenkreis ein und fordert eine Förderung von Vater Staat.
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