Gesetzliche Krankenversicherung geht mit Sanktionen gegen Nicht-Versicherte vor
100% kostenlos
Wer meint, gesund zu sein und nie einen Arzt zu benötigen, kann dennoch nicht auf eine Krankenversicherung verzichten. Viele Zeitgenossen handelten über viele Jahre hinweg nach dieser Maxime und waren in der Vergangenheit nicht krankenversichert. Verbunden damit war natürlich auch der Vorteil, an Beiträgen einzusparen.
Doch seit Jahresbeginn ist Schluss damit. Am 1. Januar 2009 gilt in der Bundesrepublik die Krankenpflichtversicherung. Jeder, der in der Bundesrepublik lebt, muss seit diesem Stichtag krankenversichert sein. Kommt man nicht dieser Verpflichtung nach, drohen Sanktionszahlungen und die können gepfeffert sein
Beiträge werden rückwirkend erhoben und ein einmaliger Säumniszuschlag wird fällig, der sich nach der Dauer der Versicherungslücke richtet. Als Regel gilt: je länger die Zeit der Nichtversicherung, desto tiefer muss man in die Tasche greifen. Bei einer fünfjährigen Versicherungslücke kann der Zuschlag eine Höhe von bis zu 14 Beiträgern erreichen. Schnell kommen da vierstellige Beträge heraus und als Tipp gilt, so schnell wie nur möglich zu handeln.
In der Regel ermitteln die Krankenkassen Jahr für Jahr, wer noch einen Anspruch auf eine Familienversicherung hat. Einkommensnachweise müssen erbracht werden, die dazu dienen, den Monatsbeitrag zu ermitteln. Wer also bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet, ist ebenfalls zu beraten, schnell für einen eigenen Krankenversicherungsschutz zu sorgen.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Gesetzliche Krankenversicherung
Stimmt es, dass die Kasse Brillengestelle bezahlt?
Wer ist pflichtversichert?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
