Gesetzliche Krankenversicherung muss Hilfsmittel nicht immer bezahlen
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Wenn es um medizinische Hilfsmittel geht, ist meist eine Gratwanderung erforderlich, bevor man die gesetzliche Krankenkasse von der jeweiligen Notwendigkeit überzeugen kann. Die Kosten einer Prothese für Amputierte, insbesondere für Beinamputierte, sind in der Regel nicht unerheblich.
Im alltäglichen Leben wird die Prothese, insbesondere beim Duschen oder Schwimmen, beansprucht. Um diese zu schonen kann eine so genannte Badeprothese eingesetzt werden, damit jeder die Möglichkeit erhält, am normalen Leben teilnehmen zu können. Die gesetzliche Krankenversicherung jedoch zahlt nicht in jedem Fall.
Dient eine Badeprothese in erster Linie der Freizeitgestaltung, verweigern die meisten Kassen, dafür in Leistung zu treten. Oft enden die Auseinandersetzungen bezüglich der Kostenübernahme vor dem Sozialgericht. Vielfach bekommen die Kassen Recht, wenn sie sich weigern, eine Ersatzprothese zu bezahlen, weil eine sportliche Betätigung nicht zu den Grundbedürfnissen eines Menschen gehört, wenngleich andererseits gerade die Krankenversicherungen ihre Mitglieder immer wieder motivieren, Sport zu treiben.
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